Hoffnung der Mikrobetriebe ruht auf Härtefonds
Corona-Härtefonds soll Einnahmenausfall teilweise kompensieren – Auch Mietreduktion möglich
Wien – Tina Z. ist verzweifelt. Die Logopädin hatte große Hoffnungen in das von Regierung und Parlament am Wochenende durchgepeitschte Corona-Hilfspaket im Volumen von vier Milliarden Euro gesetzt. Nun aber muss die Logopädin mit Kassenvertrag erkennen, dass sie auf dem Großteil der Kosten ihrer Praxis sitzen bleibt. Vorerst zumindest, denn bis auf eine haben all ihre Klienten ihre Therapietermine storniert. Es kommt kein Geld mehr herein.
Die Kosten für ihre Angestellte laufen allerdings weiter, die Miete ist ebenso zu bezahlen wie die Leasingraten für ihr Auto, das sie angeschafft hat, um Hausbesuche abstatten zu können. Gleiches gilt für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
Nun sei mit dem neuen Corona-Hilfsfonds-Gesetz auch noch das Epidemiegesetz außer Kraft gesetzt, das immerhin Entschädigungen im Fall einer behördlichen Schließung in Aussicht gestellt hatte, beklagten auch die Oppositionsparteien.
Das stimme so nicht, korrigiert die Vorsitzende der Grünen Wirtschaft, Sabine Jungwirth. Genau für diesen Fall sei der Corona-Härtefonds eingerichtet worden, sagt die Wirtschaftsfunktionärin der Grünen. Das Epidemiegesetz hätte Einpersonen und Kleinstunternehmen (EPU) auch nicht geholfen. Denn selbiges sieht Entschädigungen nur für jene Unternehmen vor, die behördlich geschlossen werden, etwa weil von ihnen eine Gefährdung der Gesundheit ausgeht. Das sei bei Corona nicht direkt der Fall. „Würde man gemäß Epidemiegesetz entschädigen, wäre das auch unfair, weil man zum Beispiel ausländische Ketten wie Starbucks und Co mitfinanzieren müsste“, erklärt GrünFunktionärin Jungwirth. Internationale Ketten könnten sich von ihren ausländischen Müttern leichter Unterstützung holen als hiesige Mikrobetriebe.
EPUs bleibt somit nur der mühsame Weg: Bei der Finanz Zuschüsse aus dem Härtefonds beantragen, Mitarbeiter beim Arbeitsmarktservice zur Kurzarbeit anzumelden und die Reduktion der Geschäftsmiete zu prüfen. Sofern der Mieter laut Mietvertrag nicht für
„außergewöhnliche Zufälle“haftet, sollte eine Mietreduktion oder ein Aussetzen der Miete in Erwägung gezogen werden, wenn das Geschäftslokal nicht mehr genützt werden kann, raten Rechtsexperten. Erster Schritt wäre die Zahlung der Miete mit Vorbehalt.
Auch für die neue Corona-Kurzarbeit gibt es inzwischen Eilverfahren: Binnen 48 Stunden geben Sozialpartner und Arbeitsmarktservice grünes Licht, sofern Mitarbeiter und/oder Betriebsrat zugestimmt haben. Wie berichtet, ist die Nettoersatzrate nach Einkommen gestaffelt: Bei Entgelten bis 1700 Euro gibt es 90 Prozent, von 1700 bis 2685 Euro brutto beträgt sie 85 Prozent und darüber 80 Prozent. (ung, as)
Draxl: Ja. Es klingt absurd, aber wir vermitteln noch Jobsuchende. Wir zwingen aber aktuell niemanden. Gesetzlich ist nichts außer Kraft gesetzt, aber jetzt Menschen zu zwingen, wäre sinnlos. Wir bekommen laufend Inserate: Der Lebensmittelhandel sucht Mitarbeiter. Der Gesundheitsbereich, alle Unternehmen, die zur kritischen Infrastruktur gehören, suchen.
Standard: Auf was kann man sich einstellen am Arbeitsmarkt? Draxl: Die Arbeitslosigkeit wird explodieren. Daher ist jede Strategie, damit wir das jetzt in den Griff bekommen, extrem wichtig.
leitet das AMS Wien seit 2012. Die ausgebildete Pädagogin und Psychologin stammt aus Judenburg.