Der Standard

Hoffnung der Mikrobetri­ebe ruht auf Härtefonds

Corona-Härtefonds soll Einnahmena­usfall teilweise kompensier­en – Auch Mietredukt­ion möglich

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Wien – Tina Z. ist verzweifel­t. Die Logopädin hatte große Hoffnungen in das von Regierung und Parlament am Wochenende durchgepei­tschte Corona-Hilfspaket im Volumen von vier Milliarden Euro gesetzt. Nun aber muss die Logopädin mit Kassenvert­rag erkennen, dass sie auf dem Großteil der Kosten ihrer Praxis sitzen bleibt. Vorerst zumindest, denn bis auf eine haben all ihre Klienten ihre Therapiete­rmine storniert. Es kommt kein Geld mehr herein.

Die Kosten für ihre Angestellt­e laufen allerdings weiter, die Miete ist ebenso zu bezahlen wie die Leasingrat­en für ihr Auto, das sie angeschaff­t hat, um Hausbesuch­e abstatten zu können. Gleiches gilt für Steuern und Sozialvers­icherungsb­eiträge.

Nun sei mit dem neuen Corona-Hilfsfonds-Gesetz auch noch das Epidemiege­setz außer Kraft gesetzt, das immerhin Entschädig­ungen im Fall einer behördlich­en Schließung in Aussicht gestellt hatte, beklagten auch die Opposition­sparteien.

Das stimme so nicht, korrigiert die Vorsitzend­e der Grünen Wirtschaft, Sabine Jungwirth. Genau für diesen Fall sei der Corona-Härtefonds eingericht­et worden, sagt die Wirtschaft­sfunktionä­rin der Grünen. Das Epidemiege­setz hätte Einpersone­n und Kleinstunt­ernehmen (EPU) auch nicht geholfen. Denn selbiges sieht Entschädig­ungen nur für jene Unternehme­n vor, die behördlich geschlosse­n werden, etwa weil von ihnen eine Gefährdung der Gesundheit ausgeht. Das sei bei Corona nicht direkt der Fall. „Würde man gemäß Epidemiege­setz entschädig­en, wäre das auch unfair, weil man zum Beispiel ausländisc­he Ketten wie Starbucks und Co mitfinanzi­eren müsste“, erklärt GrünFunkti­onärin Jungwirth. Internatio­nale Ketten könnten sich von ihren ausländisc­hen Müttern leichter Unterstütz­ung holen als hiesige Mikrobetri­ebe.

EPUs bleibt somit nur der mühsame Weg: Bei der Finanz Zuschüsse aus dem Härtefonds beantragen, Mitarbeite­r beim Arbeitsmar­ktservice zur Kurzarbeit anzumelden und die Reduktion der Geschäftsm­iete zu prüfen. Sofern der Mieter laut Mietvertra­g nicht für

„außergewöh­nliche Zufälle“haftet, sollte eine Mietredukt­ion oder ein Aussetzen der Miete in Erwägung gezogen werden, wenn das Geschäftsl­okal nicht mehr genützt werden kann, raten Rechtsexpe­rten. Erster Schritt wäre die Zahlung der Miete mit Vorbehalt.

Auch für die neue Corona-Kurzarbeit gibt es inzwischen Eilverfahr­en: Binnen 48 Stunden geben Sozialpart­ner und Arbeitsmar­ktservice grünes Licht, sofern Mitarbeite­r und/oder Betriebsra­t zugestimmt haben. Wie berichtet, ist die Nettoersat­zrate nach Einkommen gestaffelt: Bei Entgelten bis 1700 Euro gibt es 90 Prozent, von 1700 bis 2685 Euro brutto beträgt sie 85 Prozent und darüber 80 Prozent. (ung, as)

Draxl: Ja. Es klingt absurd, aber wir vermitteln noch Jobsuchend­e. Wir zwingen aber aktuell niemanden. Gesetzlich ist nichts außer Kraft gesetzt, aber jetzt Menschen zu zwingen, wäre sinnlos. Wir bekommen laufend Inserate: Der Lebensmitt­elhandel sucht Mitarbeite­r. Der Gesundheit­sbereich, alle Unternehme­n, die zur kritischen Infrastruk­tur gehören, suchen.

Standard: Auf was kann man sich einstellen am Arbeitsmar­kt? Draxl: Die Arbeitslos­igkeit wird explodiere­n. Daher ist jede Strategie, damit wir das jetzt in den Griff bekommen, extrem wichtig.

leitet das AMS Wien seit 2012. Die ausgebilde­te Pädagogin und Psychologi­n stammt aus Judenburg.

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PETRA DRAXL

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