Weitere Stütze für Kurzarbeit
AMS übernimmt Dienstgeberbeiträge sofort
Für Unternehmen in angespannter Liquiditätslage könnte die neue Flexi-Kurzarbeit zu spät kommen. Denn das neue Instrument setzt voraus, dass Mitarbeiter Alturlaube abbauen, ehe sie in Kurzarbeit gehen. In diesem Fall sind Gehälter und Sonderzahlungen in bisheriger Höhe fällig, erst danach kann auf Kurzarbeit (KUA) geswitcht werden. Ohne Umsätze, wie aufgrund der Corona-Betriebsschließungen der Fall, ist es daher eine Frage der Zeit, bis diesen Betrieben die Luft ausgeht. Sie sind daher auf staatliche Haftungen und Überbrückungskredite angewiesen – und das Wohlwollen ihrer Banken. Denn ohne realistische Aussicht, die sohin angehäuften Schulden je zurückzuzahlen, wird keine Hausbank weiteres Geld verleihen.
Unternehmen mit ausreichend Reserven sollte die KUA aber eine Brücke in die Zeit nach Corona sein. Denn Regierung und Sozialpartner
haben nachgelegt: Das Arbeitsmarktservice übernimmt die Dienstgeberbeiträge bereits ab dem ersten Monat Kurzarbeit, nicht erst ab dem vierten. Die KUA ist auch flexibler. Vereinfacht ausgedrückt wird die geleistete Arbeitszeit nicht wöchentlich betrachtet, sondern über die beantragte Zeitspanne kumuliert.
Bei einem Vollzeitarbeitnehmer (38,5 Wochenstunden), mit dem drei Monate (13 Wochen) Kurzarbeit mit der niedrigstmöglichen Arbeitszeit (zehn Prozent) vereinbart wird, sieht die Rechnung so aus: Die Gesamtarbeitszeit während der 13 KUA-Wochen beträgt rund 50 Stunden (je Woche 3,85 Stunden). Diese wird in den ersten elf Wochen nicht erbracht, in der zwölften Woche knapp zwölf Stunden und in der 13. Woche wieder Normalarbeitszeit. Bezahlt werden 80 bis 90 Prozent des Nettoentgelts: vom Arbeitgeber zehn Prozent, der Rest vom AMS. (ung)