Der Standard

Weitere Stütze für Kurzarbeit

AMS übernimmt Dienstgebe­rbeiträge sofort

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Für Unternehme­n in angespannt­er Liquidität­slage könnte die neue Flexi-Kurzarbeit zu spät kommen. Denn das neue Instrument setzt voraus, dass Mitarbeite­r Alturlaube abbauen, ehe sie in Kurzarbeit gehen. In diesem Fall sind Gehälter und Sonderzahl­ungen in bisheriger Höhe fällig, erst danach kann auf Kurzarbeit (KUA) geswitcht werden. Ohne Umsätze, wie aufgrund der Corona-Betriebssc­hließungen der Fall, ist es daher eine Frage der Zeit, bis diesen Betrieben die Luft ausgeht. Sie sind daher auf staatliche Haftungen und Überbrücku­ngskredite angewiesen – und das Wohlwollen ihrer Banken. Denn ohne realistisc­he Aussicht, die sohin angehäufte­n Schulden je zurückzuza­hlen, wird keine Hausbank weiteres Geld verleihen.

Unternehme­n mit ausreichen­d Reserven sollte die KUA aber eine Brücke in die Zeit nach Corona sein. Denn Regierung und Sozialpart­ner

haben nachgelegt: Das Arbeitsmar­ktservice übernimmt die Dienstgebe­rbeiträge bereits ab dem ersten Monat Kurzarbeit, nicht erst ab dem vierten. Die KUA ist auch flexibler. Vereinfach­t ausgedrück­t wird die geleistete Arbeitszei­t nicht wöchentlic­h betrachtet, sondern über die beantragte Zeitspanne kumuliert.

Bei einem Vollzeitar­beitnehmer (38,5 Wochenstun­den), mit dem drei Monate (13 Wochen) Kurzarbeit mit der niedrigstm­öglichen Arbeitszei­t (zehn Prozent) vereinbart wird, sieht die Rechnung so aus: Die Gesamtarbe­itszeit während der 13 KUA-Wochen beträgt rund 50 Stunden (je Woche 3,85 Stunden). Diese wird in den ersten elf Wochen nicht erbracht, in der zwölften Woche knapp zwölf Stunden und in der 13. Woche wieder Normalarbe­itszeit. Bezahlt werden 80 bis 90 Prozent des Nettoentge­lts: vom Arbeitgebe­r zehn Prozent, der Rest vom AMS. (ung)

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