Der Standard

BVT-Razzia: Verfahren gegen Staatsanwä­ltin soll eingestell­t werden

- Renate Graber

Wien – Die Hausdurchs­uchung im Bundesamt für Verfassung­sschutz und Terrorismu­sbekämpfun­g (BVT) zählt wohl zu den berühmtest­en Razzien Österreich­s – der dafür zuständige­n Staatsanwä­ltin Ursula Schmuderma­yer hat sie ein Verfahren wegen Verdachts auf Amtsmissbr­auch eingebrach­t.

Das soll nun eingestell­t werden, geht es nach der in der Causa ermittelnd­en Staatsanwa­ltschaft (StA) Korneuburg. Sie hat bereits am 21. Februar einen Einstellun­gsbeschlus­s gefasst. In der 28-seitigen rechtliche­n Begründung, die vom 6. März stammt, hält die StA u. a. generell fest, dass nicht jeder etwaige Verstoß gegen Dienstpfli­chten einen Amtsmissbr­auch bedeute. Zudem gebe es im konkreten Fall keinen Hinweis darauf, dass die bei der Wirtschaft­s- und Korruption­sstaatsanw­altschaft (WKStA) tätige Staatsanwä­ltin, die die BVT-Hausdurchs­uchung angeordnet hat, einen Schädigung­svorsatz hatte. Die StA Korneuburg beschäftig­t sich in der Causa nicht nur mit der BVT-Razzia, sondern auch mit der Sicherstel­lung von Daten und der Beiziehung der Einsatzgru­ppe zur Bekämpfung der Straßenkri­minalität (EGS) beim Einsatz im BVT. Die Staatsanwä­ltin wurde von der StA Korneuburg in dieser Sache nicht einvernomm­en, für sie gilt die Unschuldsv­ermutung.

Razzia war rechtswidr­ig

Zur Erinnerung: Die Hausdurchs­uchung im Verfassung­sschutz, die am 28. Februar 2018 stattfand, war rechtswidr­ig. Das hat das Oberlandes­gericht Wien im August 2018 entschiede­n. Die WKStA hätte im Innenminis­terium, dem das BVT untersteht, Amtshilfe beantragen müssen, argumentie­rte das OLG.

Rechtskräf­tig ist der Einstellun­gsbeschlus­s der StA Korneuburg im Amtsmissbr­auchsverfa­hren wegen der BVT-Hausdurchs­uchung noch nicht, das bestätigt eine Sprecherin der Behörde auf Anfrage des STANDARD. Denn: Verfahrens­beteiligte haben einen Fortführun­gsantrag gestellt. Über ihn wird ein Drei-Richter-Senat des Landesgeri­chts Korneuburg entscheide­n.

Newspapers in German

Newspapers from Austria