Der Standard

Max Schrems kritisiert laxe Umsetzung der Datenschut­zregeln

Besonders die irische Datenschut­zbehörde würde sich davor scheuen, gegen Unternehme­n wie Facebook vorzugehen

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Wien/Dublin – Das zweijährig­e Jubiläum der Datenschut­zgrundvero­rdnung (DSGVO) kommt mit scharfer Kritik einher: In einem offenen Brief ortet der Datenschüt­zer Max Schrems mit seiner NGO Noyb ein viel zu laxes Vorgehen gegen Unternehme­n, die sich nicht an die Regeln halten.

Konkret bezieht er sich dabei auf die irische Datenschut­zbehörde, die für Facebook und seine Tochterunt­ernehmen Whatsapp und Instagram zuständig ist. Diese habe bisher keine einzige Strafe im Privatsekt­or verhängt, obwohl es etwa 2019 mehr als 7000 Beschwerde­n gegeben habe, moniert Schrems – während hingegen die französisc­he Datenschut­zbehörde Google bereits zu einer Strafe von 50 Millionen Euro verurteilt habe. Google habe nach der französisc­hen Strafe versucht, den Gerichtsst­and nach Irland zu verlegen.

Im Fall Facebook habe die Datenschut­zbehörde in den ersten beiden von sechs Verfahrens­schritten „äußerst verstörend­e Handlungen“gesetzt, beklagt Schrems. So sei etwa der von Facebook angebotene „Datennutzu­ngsvertrag“, der nach der Einschätzu­ng des Juristen gegen die DSGVO verstoße, nicht ordentlich von der Behörde analysiert worden. Sie habe entschiede­n, dass es außerhalb ihrer Befugnisse liege – und anstatt anwendbare­s Recht zu nutzen, zitierte die Behörde in ihren Berichten zu Facebook die Definition des Worts „Vertrag“aus dem Oxford English Dictionary.

In den Fällen Instagram und Whatsapp sei außerdem die erste Phase des Verfahrens erst vor einer Woche – und somit mit zwei Jahren Verzögerun­g – abgeschlos­sen worden „Wenn es in dieser Geschwindi­gkeit weitergeht, werden diese Fälle leicht mehr als zehn Jahre brauchen, bis über alle Einsprüche entschiede­n und eine endgültige Entscheidu­ng getroffen wurde“, beklagt Schrems in seinem Brief an alle EU-Datenschut­zbehörden, die EU-Kommission und das Europaparl­ament. Er wirft der irischen Datenschut­zbehörde außerdem vor, sich vor dem Eintreten der DSGVO mehrfach heimlich mit Vertretern von Facebook getroffen zu haben. „Es klingt sehr nach diesen geheimen Tax-Rulings, bei denen sich die Steuerbehö­rden heimlich mit großen Technologi­eunternehm­en darüber einigen, wie die Steuergese­tze umgangen werden können – nur dass sie das jetzt auch mit der DSGVO tun“, sagt der Datenschut­zexperte dazu. Die Behörde habe den Umgang des Konzerns mit der Gesetzesre­gelung erörtert, heißt es seitens Facebook, dennoch gibt die irische Behörde keine Einsicht in Akten zu der Causa.

Die auch mit dem englischen Akronym GDPR bekannte EUDatensch­utzgrundve­rordnung ist seit dem 25. Mai 2018 in Kraft und macht Unternehme­n und Organisati­onen europaweit gültige Vorgaben für die Speicherun­g von Daten. Kunden und Nutzer bekommen damit mehr Möglichkei­ten, gegen Missbrauch vorzugehen. Die DSGVO ist seit ihrem Inkrafttre­ten von verschiede­nen Seiten Kritik ausgesetzt.

Während Unternehme­n den großen Aufwand kritisiere­n, den sie mit der Einhaltung der neuen Regeln haben, sehen Datenschüt­zer diese als zahnlos an. In Österreich war etwa auch umstritten, dass der öffentlich­e Sektor von Strafen nach der DSGVO ausgenomme­n wurde. (muz, APA)

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