Benko und Funke kämpfen weiter um die „Krone“
Schiedsurteil zugunsten der Familie Dichand wurde angefochten – Kartellverfahren über Kontrolle
Der jüngste Sieg der Dichands im Streit um das Sagen und das Geld bei Österreichs größter Zeitung ist für die Mitgesellschafter nur eine Etappe: Montag kündigten René Benko und die deutsche Funke-Mediengruppe an, sie würden den Schiedsspruch vor ordentlichen Gerichten bekämpfen.
Für Streit der Krone- Gesellschafter sind laut den Verträgen Schiedsgerichte nach Schweizer Recht zuständig. Beim inzwischen zehnten Streit im jahrzehntelangen KroneZwist sehen Funke und Signa nun „schwerwiegende Unregelmäßigkeiten“. Ein von den Dichands entsandter Schiedsrichter zog sich im
Herbst 2019 zurück. Funke/Signa warfen ihm Treffen mit DichandAnwältin Huberta Gheneff vor. Er bestritt die Vorwürfe, zog sich aber zurück und wurde nachbesetzt. Nun entschied ein halbes Jahr danach ein neu zusammengesetztes Schiedsgericht. Für die Dichands und gegen die Funkes.
Die Funke-Gruppe räumte den Dichands 1987 beim Einstieg in die Krone weitreichende Vorrechte ein. Die Dichands erhalten gut sieben Millionen Euro Gewinn pro Jahr, unabhängig vom Geschäftsgang und garantiert von den Mitgesellschaftern. Die Dichands haben das Sagen in der Redaktion und deren Besetzung. Und im gemeinsamen Verlag Mediaprint mit dem Kurier müssen die Funkes mit den Dichands stimmen. Diese Vorrechte hat die Funke-Gruppe mit 2018 gekündigt, die Dichands bemühten dagegen das jüngste Schiedsgericht und bekamen nun recht. Die Vorrechte seien nur mit den Krone- Gesellschaftsverträgen zu kündigen. Und wer die kündigt, muss seine Anteile den Mitgesellschaftern zum sehr günstigen Buchwert abtreten.
Funke ging schon gegen ein früheres Krone- Schiedsurteil vor und wurde vom Schweizer Bundesgericht abgewiesen. Da ging es um die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts für Fragen der Kündbarkeit von Verträgen. Ende 2018 hat die Funke-Gruppe Benkos Signa an Bord ihrer Holding für die Österreich-Beteiligungen an Krone und Kurier geholt. 80 Millionen soll Benko für die Minderheitsbeteiligung bezahlt haben, weitere 80 für eine Komplettübernahme der FunkeAnteile vereinbart sein. Bedingung: ein Ende der Dichand-Vorrechte.
Parallel hat die Funke-Gruppe zum Jahreswechsel die alleinige Kontrolle über die Kronen Zeitung bei den Kartellbehörden beantragt. Durch Aufteilung der Anteile hätten die Erben Hans Dichands nur noch 48 Prozent Stimmrecht trotz 50 Prozent Gesellschaftsanteilen. Das deutsche Kartellamt hat diese Kontrolle freigegeben. Die österreichische Wettbewerbsbehörde legte den Antrag zur Klärung dem Kartellgericht vor.
Anfechtung und Kartellverfahren deuten auf weitere Jahre Krone- Streit hin.