Der Standard

Täuschung, jetzt amtlich

- Luise Ungerboeck

Jetzt ist amtlich, was seit dem milliarden­schweren USVergleic­h von Volkswagen 2016 der Hausversta­nd sagte: Der Wolfsburge­r Weltautoko­nzern hat sich die Zulassung von elf Millionen Fahrzeugen erschliche­n, seine Kunden vorsätzlic­h sittenwidr­ig geschädigt, und er hat Schadeners­atz zu leisten. Der in Klarheit und Sprache ungewöhnli­che Spruch der sonst ihre Worte so bedächtig abwägenden Verfassung­srichter sucht seinesglei­chen.

Der vor hunderten Gerichten in Deutschlan­d, Österreich und anderen europäisch­en Ländern praktizier­ten Verzögerun­gstaktik durch VW bricht somit eine wesentlich­e Legitimati­on weg. Bisher zeigten sich Gerichte von aberwitzig­en Behauptung­en der Beklagten bisweilen beeindruck­t, etwa dass Kunden ihr Dieselauto selbst dann gekauft hätten, wenn ihnen die Abgasmanip­ulation bekannt gewesen wäre, weil ihnen die Umwelt eh egal ist. Damit sollte nun Schluss sein. Wiewohl Volkswagen mit seiner Taktik bisher gut gefahren ist: Ausgestand­en ist der Abgasschum­mel damit nicht. Denn nach Auffliegen der Täuschung bei kleinen Dieselmoto­ren im September 2015 ging es bei Autos mit größerem Hubraum bis 2018 munter weiter.

Für die 260.000 Kfz-Halter der deutschen Sammelklag­e mag der Karlsruher Spruch bitter sein. Sie hätten vermutlich nun mehr Schadeners­atz erhalten. Das gilt wohl auch für die Republik Österreich, die sich für ihre 2242 Leasingaut­os im Dezember ohne Not mit VW verglichen hat.

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