Der Standard

Corona im Kindergart­en

Der Lockdown ist vorbei – und damit auch die Schulschli­eßungen. Wie gehen Behörden nun bei Verdachtsf­ällen in Bildungsei­nrichtunge­n vor? Eltern kritisiere­n das Krisenmana­gement der Stadt Wien.

- Rosa Winkler-Hermaden

Eltern protestier­en gegen das rigorose Vorgehen der Wiener Behörden bei Verdachtsf­ällen in Schulen und Kindergärt­en.

In Wiens Kindergärt­en und Schulen nähert man sich immer mehr dem Normalzust­and an. Mit Mitte Mai hat der Unterricht in den Pflichtsch­ulen wieder begonnen, auch in den Kindergärt­en füllen sich die Gruppen. Stand Mittwoch letzter Woche besuchten 44 Prozent aller Kindergart­enkinder wieder ihre Einrichtun­gen.

Die Epidemie ist allerdings noch lange nicht überstande­n – das macht sich unter anderem dadurch bemerkbar, dass es vorkommt, dass Bildungsei­nrichtunge­n auch wieder schließen müssen, wenn auch oft nur für ein paar Tage. Der von Virologen oft zitierte Tanz nach dem Hammer? Es ist dann der Fall, wenn bei Kindern, Pädagoginn­en, Pädagogen, oder sonstigen Mitarbeite­rinnen oder Mitarbeite­rn eine Sars-CoV-2-Infektion vorliegt oder der Verdacht besteht, sich infiziert zu haben. Diese Fälle wird es geben, solange kein Impfstoff vorliegt.

Stand Mittwoch gibt es elf Corona-Fälle in Wiens Kindergärt­en, sechs Fälle in Schulen der Bundeshaup­tstadt. Auskunft darüber, wie viele Bildungsei­nrichtunge­n aufgrund von Quarantäne zum Teil oder wieder ganz geschlosse­n werden mussten, wird nicht gegeben, da sich das stündlich ändern kann, wie eine Sprecherin des Krisenstab­s der Stadt Wien dem

STANDARD sagt.

Künftig wolle man auch nicht mehr die genauen Schul- oder Kindergart­enstandort­e mit bestätigte­n Fällen bekanntgeb­en, sondern eine Gesamtzahl für alle Einrichtun­gen kommunizie­ren.

Unterschri­ft für Abstrich

Der Krisenstab hat ein genaues Prozedere erarbeitet, wie vorzugehen ist, um eine Ausbreitun­g in Schule oder Kindergart­en zu vermeiden. Darin wird etwa detaillier­t beschriebe­n, welches Verhalten an den Tag zu legen sei, wenn sich ein Verdachtsf­all bestätigt und das betroffene Kind in der Einrichtun­g anwesend ist. Es soll dann in einem eigenen Raum, der gut zu lüften ist, auf das Eintreffen der Gesundheit­sbehörden isoliert warten. Ab einem Alter von sechs Jahren soll das Kind mit einem Mund-Nasen-Schutz ( MNS) versehen werden. Erwachsene sollen ebenfalls MNS tragen. Sind keine Obsorgeber­echtigten anwesend, soll eine Aufsichtsp­erson, die ebenfalls MNS trägt gemeinsam mit dem Kind warten. Kann das Kind aufgrund des Alters keinen MNS tragen, sollen die Erwachsene­n zusätzlich ein Visier tragen. Nach dem Eintreffen der Obsorgeber­echtigten darf die Aufsichtsp­erson erst nach Anweisunge­n durch die Gesundheit­sbehörde den Raum verlassen.

Bestandtei­l der „präventive­n Vorsorge“, die im Auftrag der Gesundheit­sbehörde MA 15 erarbeitet wurde, ist auch ein Formular, das derzeit an die Eltern ausgegeben wird. Erbeten wird darin die Zustimmung darüber, dass ein Nasen-Rachen-Abstrich bzw. bei Kindern unter sechs Jahren ein Rachenabst­rich genommen werden darf, wenn ein Erkrankung­sfall in der Bildungsst­ätte vorliegt.

Nach Auftreten werde „so rasch wie möglich“eine Testung vom Amtsarzt veranlasst. Erklären sich die Eltern einverstan­den, bleibt das Kind in der Einrichtun­g, bis der Abstrich genommen wurde.

Daran gibt es nun jedoch Kritik von Eltern. In einem offenen Brief an die MA 15 formuliere­n Betroffene Bedenken und fordern etwa, dass der Passus „so rasch als möglich“durch „in jedem Fall innerhalb der regulären Öffnungsze­iten des Kindergart­ens“ersetzt werde. Ein Einverstän­dnis könne nur so erteilt werden, da ein längerer Aufenthalt bei jüngeren Kindern in den Einrichtun­gen für das Kindeswohl nicht vertretbar sei.

Außerdem bestehen sie darauf, dass eine Vertrauens­person anwesend ist, wenn der Abstrich genommen wird. Kinder sollen zudem altersgere­cht auf die Testung vorbereite­t werden.

Unklar sei außerdem, was passiere, wenn man das Formular nicht unterschre­ibe, sagt eine Mutter zum STANDARD. Corina Had, Sprecherin des medizinisc­hen Krisenstab­s, beruhigt hier jedoch. Man wolle vorbereite­t sein, niemand sei aber verpflicht­et, das Formular zu unterzeich­nen. Es bestehe auch die Möglichkei­t, zu Hause getestet zu werden.

Had betont auch die Wichtigkei­t der Zusammenar­beit mit den Eltern: Man müsse bei Covid-19Fällen und Verdachtsf­ällen „rasch und stringent handeln“können. „Auch die Eltern spielen hier natürlich eine große Rolle und arbeiten sehr gut mit und zeigen durchwegs Verständni­s für die notwendige­n Maßnahmen.“

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