Ein Budget für das Altpapier
SPÖ prangert Verfassungswidrigkeit des Haushalts an
Zweiter Tag der Budgetdebatte im Nationalrat, neue Aufregung: Die rot-blau-pinke Opposition war am Mittwochvormittag nach wie vor empört, dass Türkis-Grün am Donnerstag den durch die Corona-Misere veralteten Haushaltsplan für 2020 von Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) beschließen will.
Am Rande der Budgetdebatte des Nationalrats legten SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried und der rote Budgetsprecher Kai Jan Krainer ein Gutachten des Verfassungsexperten Karl Stöger von der Universität Graz vor, das begründet, warum die Vorgangsweise von Minister Blümel nicht verfassungskonform sei.
Erstens habe in einem Finanzplan „Budgetwahrheit“zu herrschen. Das bedeute: Dort hätten richtige statt falsche Zahlen zu stehen, wie Blümel selbst zugegeben habe. Zweitens gelte der Grundsatz der Budgetklarheit. Das heißt wiederum: Alles, was man zum jetzigen Zeitpunkt an Einnahmenentfall und Ausgabenmehraufwand wegen der Pandemie schon wisse, sei ins Budget auch einzupreisen, also detailliert anzuführen.
Daraus folgern Leichtfried und Krainer: Die Hilfspakete, die die
Regierung permanent in Pressekonferenzen ankündige, seien im Budget darzustellen. Da die Koalition diese Vorgaben verletze, sei der Haushaltsplan ein Fall fürs Altpapier, erklärte Krainer, und mehr noch: Weil Blümels Budget daher quasi verfassungswidrig sei, hätten „wir dann auch den Salat, dass die Hilfsgelder wackeln“.
Nach Brüssel habe Blümel schon per 30. April gemeldet, mit welchen Ausfällen und Ausgaben er wegen des Virus rechne – doch bis heute habe sich der türkise Finanzminister geweigert, die Zahlen dem Parlament vorzulegen.
Krainer will sich den von Blümel bereits angekündigten Abänderungsantrag nun genau ansehen – dass es zu diesem kommt, sieht die SPÖ als ihr Verdienst. Im Finanzministerium sieht man das alles freilich anders, dort wurden ebenfalls Fachleute rund um das eigene Vorgehen vorgeschickt.
Blümel gesprächsbereit
Blümel selbst gab sich gesprächsbereit. Wenn die Kritik sachlich gerechtfertigt sei, wolle er darauf eingehen, versicherte er. Nachsatz: Es sei „nur in den letzten Tagen etwas schwierig geworden, prinzipielle Oppositionskritik von sachlicher Kritik zu unterscheiden.“