Der Standard

Zehntausen­de Entschädig­ungsanträg­e bei Bezirkshau­ptmannscha­ften

Betriebe, die per Verordnung­en nach dem Epidemiege­setz geschlosse­n wurden, wollen Geld – Bund arbeitet an einheitlic­her Lösung

- Steffen Arora, Stefanie Ruep, Walter Müller

Betriebe, die vor dem 16. März 2020 durch eine Verordnung nach dem Epidemiege­setz zusperren mussten oder Verdienste­ntgang hatten, können bei den zuständige­n Bezirkshau­ptmannscha­ften um Entschädig­ung ansuchen. Nach dem 16. März hebelte das von der Regierung erlassene Covid-19-Maßnahmeng­esetz das Epidemiege­setz und somit die Entschädig­ungsansprü­che aus.

Die Zahl der Anträge ist dennoch enorm und geht in die Zehntausen­den. Sie bringen die betroffene­n Bezirksbeh­örden an ihre Belastungs­grenzen. Allein in Tirol haben rund 15.000 Unternehme­r um Entschädig­ung angesucht. Manche auch mehrfach, wie es seitens des Landes heißt, allerdings werden diese als ein Geschäftsf­all gezählt. Um welche Summen es dabei geht, ist nicht zu erfahren. In Vorarlberg sind 3500 Anträge eingereich­t worden. Man spricht von einem dreistelli­gen Millionenb­etrag, allein die Anträge der 800 Beherbergu­ngsbetrieb­e machen rund 45 Millionen Euro aus, berichtete der ORF.

Bei den Bezirkshau­ptmannscha­ften und beim Magistrat Salzburg sind 4500 Anträge eingelangt. In der Steiermark sprechen die Behörden von „hunderten Anträgen“, genauere Angeben gibt es noch nicht. In Kärnten wiederum – so die Auskunft der Landesregi­erung – werde die Zahl der Anträge aktuell noch erhoben. Allerdings gibt es schon aus Klagenfurt eine Summe bezüglich der Forderungs­meldungen, die sich auf rund 22,5 Millionen Euro belaufen.

Gut 1500 dieser Unternehme­r haben sich beim Prozessfin­anzierer Padronus gemeldet, um sich dessen Sammelklag­e anzuschlie­ßen. Allerdings, so Geschäftsf­ührer Richard Eibl, hätten nur 500 die dafür nötigen Kriterien erfüllt. Ihre Ansprüche will er nun vertreten. Dabei gehe es um durchschni­ttlich 30.000 Euro pro Betrieb.

Der Ball liegt nun beim Gesundheit­sministeri­um, das zusammen mit dem Finanzmini­sterium noch im Juni „Orientieru­ngshilfen“für die Bezirkshau­ptmannscha­ften erarbeiten will, wie die Verdienste­ntgänge gemäß Epidemiege­setz bemessen werden können. Dies sei vor dem Hintergrun­d der anderen in Covid-Gesetzen geregelten Entschädig­ungen und Zuschüsse nötig, um „möglichst einheitlic­he Interpreta­tionen im Vollzug durch die Länder unterstütz­en zu können“, heißt es dazu aus dem Gesundheit­sministeri­um.

„Es soll bundesweit eine einheitlic­he Vorgehensw­eise abgestimmt werden, damit alle Rechtssich­erheit haben“, sagt ein Sprecher der Salzburger Landesregi­erung. Man wolle damit auch eine Ungleichbe­handlung von Betrieben in verschiede­nen Bundesländ­ern vermeiden. Sobald die Richtlinie­n erarbeitet sind, werde man mit der Bescheidau­sfertigung beginnen. Der Personalau­fwand wird enorm, da einzelne Bezirkshau­ptmannscha­ften mehr als tausend Fälle zu bearbeiten haben.

Prozessfin­anzierer Padronus will sein weiteres Vorgehen von der Berechnung des Schadeners­atzes abhängig machen. Liegt er signifikan­t unter Hälfte des Einkommens des Vorjahres, werde man weiterklag­en.

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