KTM-Dividende bleibt doch im Unternehmen
Eigentümer Pierer und Bajaj Auto lassen Gewinn zur Liquiditätsstärkung bei KTM
Wien–Die Dividenden geschichte von KTM-Chef Stefan Pierer ist um eine Facette reicher. Denn der ober österreichische Zweirad hersteller will jetzt doch keine Dividende bezahlt haben–obwohl der Aufsichtsrat der KTM AG Ende April die Ausschüttung einer solchen beschlossen hatte.
Wiebe richtet, sah der Ergebnisv er wen dungs vorschlag für das Geschäftsjahr 2019 eine Dividende in Höhe von 2,50 Euro je Aktie vor. Das bedeutet, dass vom Bilanzgewinn in Höhe von 136.494.500,48 Euro an die Aktionäre 27.112.500 Euro ausgeschüttet werden. Wovon zwar nicht Pi er ersB et eiligungs gesellschaft Pi er er Mobility(hä lt knapp 52 Prozent an KT M) profitiert hätte, denn sie hatte nach öffentlicher Empörung über die geplante Ausschüttung einer Dividende in Zeiten von Kurzarbeit auf selbige verzichtet, sehr wohl aber Pierers indischer Partner Rajiv Bajaj mit seiner in Amsterdam domizilierten Bajaj Auto International Holdings B.V. Bajaj ist mit 47,99 Prozent der zweitgrößte KTM-Aktionär.
Dass die Inder in Zeiten von Kurzarbeit 13 Millionen Euro Gewinn kassiert hätten, dürfte den Motorradspezialisten letztendlich doch zu heiß gewesen sein. Die Millionen seien wieder zurück zu KTM geflossen, teilte Pierer Mobility Dienstagfrüh mit. Zur Stärkung der Liquiditätssituation des Unternehmens hätten sich die Eigentümer auf diese Vorgangsweise verständigt, teilte eine Sprecherin in Reaktion auf einen Bericht des STANDARD mit.
Im April war KTM-Chef und ÖVP-Großspender Stefan Pierer massiv in die Kritik geraten, nachdem er an seinem Dividendenvorschlag von 30 Cent je Aktie der börsennotierten Pierer Mobility festgehalten hatte, während gleichzeitig die Kurzarbeitsbeihilfe der Regierung für rund 2600 KTM-Mitarbeiter in Mattighofen in Anspruch genommen wurde. Wiewohl völlig legal, stoppte Pierer daraufhin den Dividendenvorschlag und ließ die Aktionärsversammlung darüber abstimmen, den Bilanzgewinn von 136,5 Mio. Euro auf neue Rechnung vorzutragen. (ung)