Der Standard

Schönwette­rkompromis­s

- Irene Brickner

Für Menschen, die in Österreich Asyl beantragen, ist die von der grünen Justizmini­sterin Alma Zadić erhandelte Rechtsbera­tungslösun­g eine positive Nachricht. Statt künftig von Personen unterstütz­t zu werden, die dem Innen- und Justizmini­sterium inhaltlich weisungsge­bunden sind – wie es der türkis-blaue Beschluss der staatliche­n Asylagentu­r BBU besagte –, werden sie weiter von verbrieft unabhängig­en Ratgebern durch den Dschungel des heimischen Flüchtling­srechts geleitet.

Von Ratgebern noch dazu, deren Qualifikat­ionsniveau mittelfris­tig steigen wird: Neu engagierte Asylrechts­berater müssen ein abgeschlos­senes Jusstudium haben und ihr Gerichtsja­hr absolviert haben. Die bisher rechtsbera­tenden NGOs hatten eine solche Vorbildung­svorgabe nicht.

Das alles sei lediglich Schadensbe­grenzung. Die grundlegen­de Verschlech­terung, eine staats- und damit politiknah­e Rechtsbera­tung für Flüchtling­e, habe nicht abgewendet werden können, wenden Kritiker, etwa die Diakonie und die evangelisc­he Kirche, ein. Sie haben recht. Zadićs Lösung ist ein Schönwette­rkompromis­s. Sollte sich der politische Wind erneut drehen und freiheitli­che Vertreter in Ministerve­rantwortun­g bringen, ist die Einigung mit den NGOs Geschichte. Sie deshalb aber jetzt infrage zu stellen wäre falsch. Immerhin wird mit Stephan Klammer von der Diakonie künftig ein höchst versierter Vertreter genau jener Kritiker die BBU-Rechtsbera­tung leiten.

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