Warten auf Entschädigungen
Tausende Hoteliers haben immer noch keine Kompensation für erlittene Verluste erhalten. Das Gesundheitsministerium lässt sich Zeit.
Während Ansprüche auf Entschädigungen wegen behördlicher Schließungen von Betrieben gesetzlich außer Kraft gesetzt wurden, gibt es für tausende Unternehmen einen Hoffnungsschimmer. Es geht meist um Hotels, die in den südlichen und westlichen Tourismusgebieten gesperrt wurden. In Ischgl, St. Anton, Hermagor und vielen anderen Orten erfolgte die Quarantäne noch auf Basis des Epidemiegesetzes und nicht des erst Mitte März beschlossenen Covid-19-Maßnahmengesetzes.
Damit verbunden ist ein wichtiger Unterschied: Während die Hotels in den Skigebieten Ansprüche auf Ersatz des erlittenen Schadens haben, wurde der bei den späteren Betretungsverboten dezidiert ausgeschlossen. Doch die Beherbergungsbetriebe und auch die Seilbahnen haben vom Schadenersatz noch nichts gesehen. Das ist insofern bemerkenswert, als die Frist für die Anträge in den meisten Gebieten Anfang Mai endete.
Die Bezirkshauptmannschaften antworteten schon auf die ersten Ansuchen im April, dass es noch einer bundesweiten Regelung zur Abgeltung des Schadens bedürfe. Anfang Juli gibt es immer noch keine Regelung. Die Richtlinien würden derzeit gemeinsam mit dem Finanzministerium erarbeitet, heißt es dazu aus dem Gesundheitsministerium.
Die Verzögerung sorgt für Kritik. Man könne „nicht warten, bis der Masseverwalter die Forderungen im Konkurs eintreibt“, meint Neos-Abgeordneter Gerald Loacker. Es handle sich um ein weiteres Beispiel, bei dem die Taten und Worte der Regierung auseinanderklafften. Ähnlich sehen das die Prozessfinanzierer, die für viele Betriebe die Klagsführung übernommen haben.
Gerade die Hotels warten sehnsüchtig auf die Entschädigung. Allein in Tirol und Salzburg sollen mehr als 5000 Beherbergungsbetriebe Anträge gestellt haben, dazu kommen Kärntner und Vorarlberger Betriebe. Um allzu große Summen geht es individuell betrachtet nicht, denn die Schließungen nach Epidemiegesetz liefen meist Ende März aus. In weiterer Folge galten die Beschränkungen nach dem Covid19-Maßnahmengesetz, in dessen Rahmen Kompensationen wie gesagt ausgeschlossen wurden. Gerhard Wüest vom Prozessfinanzierer Adfovin schätzt den durchschnittlichen Anspruch auf 5000 Euro pro Hotel. In der schwierigen aktuellen Lage sei das aber eine nicht zu vernachlässigende Größe, meint Loacker. Die Entschädigungshöhe bemisst sich am wirtschaftlichen Einkommen in Vergleichsperioden ohne Corona.
Frist verlängert
Eine Geste hat in der Zwischenzeit allerdings der Gesetzgeber gesetzt. Kürzlich wurde eine Fristverlängerung für die Anträge im Parlament beschlossen. Somit können Betriebe ihre Ansprüche noch bis Ende September einreichen. Damit kommt man jenen Unternehmen entgegen, die wegen Kurzarbeit und anderer Probleme nicht fristgerecht eingereicht haben. Sie erhielten nun eine zweite Chance, um zumindest für kurze Zeit entschädigt zu werden. Letztlich wird der Verfassungsgerichtshof entscheiden, ob die Republik nicht für sämtliche auf Betretungsverbote zurückzuführende Schäden geradestehen muss.