WKStA behandelte das Ibiza-Video wie Gift
Behördenleiterin legte Aktenvermerk zum Umgang mit dem von der Soko Tape gelieferten Material an
Wien – Der Streit zwischen Wirtschaftsund Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und Soko Tape ums Ibiza-Video ist beinah legendär. Die Kriminalisten ließen sich Zeit, bis sie es herausrückten. Als sie es dann am 8. Juni in einem versiegelten Kuvert übergaben, wollten die Staatsanwälte selbiges nicht öffnen, sondern verlangten Information von der Soko, was genau der Inhalt sei. Die Auseinandersetzungen sollten dann noch ein Weilchen dauern.
Ein dem parlamentarischen UAusschuss vorliegender Vermerk von WKStA-Chefin Ilse-Maria VrablSanda vom 10. Juni lässt einen Blick hinter die Kulissen zu. Weil die Versuche um Klärung, was der konkrete Inhalt des Kuverts ist, gescheitert sei, müsse „die Lösung dieser Situation der weiteren Einlassung über dieses Thema bzw. die Arbeit der Soko zeitlich vorgehen und das Kuvert geöffnet werden“, hielt VrablSanda eingangs fest. Das sei nötig, um zu prüfen, ob die für die Verfahren der WKStA relevanten Teile der von der Soko hergestellten VideoAbschrift berichtet und aufbereitet wurden (die WKStA wollte den Bericht, nicht das ganze Video; Anm.).
Griffprobe reichte schon
Was weiter passierte, liest sich spannend: Vrabl-Sanda öffnet in Anwesenheit eines Kollegen den Safe und entnimmt diesem das Kuvert. Danach stellt sie fest, dass sich darin zwei kleine Kuverts befinden.
Eines sei mit Polizeisiegel versehen, – „nach einer Griffprobe zu beurteilen“, enthalte es wahrscheinlich einen Datenstick (wohl das heikle Video; Anm.). Dieses Kuvert bleibt „ohne Siegelbruch ungeöffnet“.
Im unverschlossenen Kuvert „mit der Aufschrift PW (Password; Anm.) befindet sich ein Zettel mit offenbar ebendiesem“, hält die Juristin fest. Und im großen Kuvert sei ein „umfänglicher Bericht enthalten, der entnommen (wird; Anm.), und dieses Überkuvert samt den beiden kleinen Kuverts als Inhalt wird zugeklebt und wieder in dem Tresor verwahrt“. Bereits bei „oberflächlicher Betrachtung des Berichts“erkennt Vrabl-Sanda, dass es sich dabei „um die Vollverschriftung des
Ibiza-Videos handelt“. Darüber informiert sie das Staatsanwaltsteam, mit dessen Leiter bespricht sie, wie mit dem Schutz der Persönlichkeitsrechte umzugehen sei.
Die Soko habe „also gerade nicht die angeordnete strafverfahrensbezogene Auswertung geliefert“, bemängelt sie. Eine Grobsichtung in Hinblick auf verfahrensrelevante Passagen werde der Teamleiter vornehmen. Und: „Nach der Besprechung versperre ich in Anwesenheit von (...) das Stück in einem Kuvert im Safe.“
Inzwischen sind 140 von insgesamt 189 Seiten des Videotranskripts geschwärzt. Die Opposition fordert die ungeschwärzte Übermittlung an den Ausschuss. (gra)