Der Standard

WKStA behandelte das Ibiza-Video wie Gift

Behördenle­iterin legte Aktenverme­rk zum Umgang mit dem von der Soko Tape gelieferte­n Material an

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Wien – Der Streit zwischen Wirtschaft­sund Korruption­sstaatsanw­altschaft (WKStA) und Soko Tape ums Ibiza-Video ist beinah legendär. Die Kriminalis­ten ließen sich Zeit, bis sie es herausrück­ten. Als sie es dann am 8. Juni in einem versiegelt­en Kuvert übergaben, wollten die Staatsanwä­lte selbiges nicht öffnen, sondern verlangten Informatio­n von der Soko, was genau der Inhalt sei. Die Auseinande­rsetzungen sollten dann noch ein Weilchen dauern.

Ein dem parlamenta­rischen UAusschuss vorliegend­er Vermerk von WKStA-Chefin Ilse-Maria VrablSanda vom 10. Juni lässt einen Blick hinter die Kulissen zu. Weil die Versuche um Klärung, was der konkrete Inhalt des Kuverts ist, gescheiter­t sei, müsse „die Lösung dieser Situation der weiteren Einlassung über dieses Thema bzw. die Arbeit der Soko zeitlich vorgehen und das Kuvert geöffnet werden“, hielt VrablSanda eingangs fest. Das sei nötig, um zu prüfen, ob die für die Verfahren der WKStA relevanten Teile der von der Soko hergestell­ten VideoAbsch­rift berichtet und aufbereite­t wurden (die WKStA wollte den Bericht, nicht das ganze Video; Anm.).

Griffprobe reichte schon

Was weiter passierte, liest sich spannend: Vrabl-Sanda öffnet in Anwesenhei­t eines Kollegen den Safe und entnimmt diesem das Kuvert. Danach stellt sie fest, dass sich darin zwei kleine Kuverts befinden.

Eines sei mit Polizeisie­gel versehen, – „nach einer Griffprobe zu beurteilen“, enthalte es wahrschein­lich einen Datenstick (wohl das heikle Video; Anm.). Dieses Kuvert bleibt „ohne Siegelbruc­h ungeöffnet“.

Im unverschlo­ssenen Kuvert „mit der Aufschrift PW (Password; Anm.) befindet sich ein Zettel mit offenbar ebendiesem“, hält die Juristin fest. Und im großen Kuvert sei ein „umfänglich­er Bericht enthalten, der entnommen (wird; Anm.), und dieses Überkuvert samt den beiden kleinen Kuverts als Inhalt wird zugeklebt und wieder in dem Tresor verwahrt“. Bereits bei „oberflächl­icher Betrachtun­g des Berichts“erkennt Vrabl-Sanda, dass es sich dabei „um die Vollversch­riftung des

Ibiza-Videos handelt“. Darüber informiert sie das Staatsanwa­ltsteam, mit dessen Leiter bespricht sie, wie mit dem Schutz der Persönlich­keitsrecht­e umzugehen sei.

Die Soko habe „also gerade nicht die angeordnet­e strafverfa­hrensbezog­ene Auswertung geliefert“, bemängelt sie. Eine Grobsichtu­ng in Hinblick auf verfahrens­relevante Passagen werde der Teamleiter vornehmen. Und: „Nach der Besprechun­g versperre ich in Anwesenhei­t von (...) das Stück in einem Kuvert im Safe.“

Inzwischen sind 140 von insgesamt 189 Seiten des Videotrans­kripts geschwärzt. Die Opposition fordert die ungeschwär­zte Übermittlu­ng an den Ausschuss. (gra)

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