Österreichs Verfassungsrichter erteilen Klimaklage Abfuhr
Laut VfGH hätten die Antragssteller formale Kriterien nicht erfüllt – Greenpeace erwägt auf EU-Ebene zu berufen
Wien – Die österreichische Regierung unter Beteiligung der Grünen hat sich den Klimaschutz auf die Fahnen geschrieben. Wie kann es dann sein, dass Reisen mit dem Flugzeug zwar 31-mal klimaschädlicher als Reisen mit der Bahn sind, der Flugverkehr aber trotzdem steuerlich begünstigt wird, fragten sich die Umweltschützer von Greenpeace.
Mit einer Sammelklage von über 8000 Beteiligten, darunter Prominente und Klimaforscher, versuchte die NGO vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) dagegen vorzugehen, dass die Bahn rechtlich benachteiligt werde. Die Richter erteilten dem Ansinnen nun eine Abfuhr, wie sie in einer Mitteilung zu dem Beschluss am Montag bekanntgaben.
Demnach wies das VfGH die Klimaklage aus formellen Gründen ab. „Die Antragsteller haben nicht bei allen im Antrag angefochtenen Wortfolgen begründet, warum sie diese Teile der Regelungen als verfassungswidrig erachten“, argumentiert der VfGH. Dies dürfe jedoch nicht offenbleiben, da es sich dabei auch um Bestimmungen handelt, „die mit den kritisierten Steuerbefreiungen nicht untrennbar zusammenhängen“. Anders gesagt, für jede beanstandete Gesetzesstelle muss einzeln argumentiert werden, warum sie verfassungswidrig sei.
Ein weiteres Manko der Klage sehen die Richter ausgerechnet in der Verweigerung der Antragsteller, selber ins Flugzeug zu steigen. Die Umweltschützer würden argumentieren, dass sie dem Klima zuliebe nicht mit dem Flugzeug reisten, sich als Bahnfahrer aber davon betroffen fühlten, wenn Fluggäste steuerlich bevorzugt würden. Das reiche nicht aus, damit der Antrag weiter behandelt werde, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Denn die Antragsteller seien nicht „unmittelbar in ihren Rechten verletzt“.
Vertreter von Greenpeace sehen die Sache anders. Die NGO erwägt nun eine Anfechtung des Urteils beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Greenpeace kritisierte, dass das österreichische Recht seine Bürger nicht ausreichend schütze. Obwohl 8000 Österreicher „ihr Recht auf eine lebenswerte Zukunft“eingefordert hätten, würden die Richter auf Formalismus pochen, zeigte man sich bei Greenpeace irritiert. (slp)