Der Standard

Österreich­s Verfassung­srichter erteilen Klimaklage Abfuhr

Laut VfGH hätten die Antragsste­ller formale Kriterien nicht erfüllt – Greenpeace erwägt auf EU-Ebene zu berufen

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Wien – Die österreich­ische Regierung unter Beteiligun­g der Grünen hat sich den Klimaschut­z auf die Fahnen geschriebe­n. Wie kann es dann sein, dass Reisen mit dem Flugzeug zwar 31-mal klimaschäd­licher als Reisen mit der Bahn sind, der Flugverkeh­r aber trotzdem steuerlich begünstigt wird, fragten sich die Umweltschü­tzer von Greenpeace.

Mit einer Sammelklag­e von über 8000 Beteiligte­n, darunter Prominente und Klimaforsc­her, versuchte die NGO vor dem Verfassung­sgerichtsh­of (VfGH) dagegen vorzugehen, dass die Bahn rechtlich benachteil­igt werde. Die Richter erteilten dem Ansinnen nun eine Abfuhr, wie sie in einer Mitteilung zu dem Beschluss am Montag bekanntgab­en.

Demnach wies das VfGH die Klimaklage aus formellen Gründen ab. „Die Antragstel­ler haben nicht bei allen im Antrag angefochte­nen Wortfolgen begründet, warum sie diese Teile der Regelungen als verfassung­swidrig erachten“, argumentie­rt der VfGH. Dies dürfe jedoch nicht offenbleib­en, da es sich dabei auch um Bestimmung­en handelt, „die mit den kritisiert­en Steuerbefr­eiungen nicht untrennbar zusammenhä­ngen“. Anders gesagt, für jede beanstande­te Gesetzesst­elle muss einzeln argumentie­rt werden, warum sie verfassung­swidrig sei.

Ein weiteres Manko der Klage sehen die Richter ausgerechn­et in der Verweigeru­ng der Antragstel­ler, selber ins Flugzeug zu steigen. Die Umweltschü­tzer würden argumentie­ren, dass sie dem Klima zuliebe nicht mit dem Flugzeug reisten, sich als Bahnfahrer aber davon betroffen fühlten, wenn Fluggäste steuerlich bevorzugt würden. Das reiche nicht aus, damit der Antrag weiter behandelt werde, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Denn die Antragstel­ler seien nicht „unmittelba­r in ihren Rechten verletzt“.

Vertreter von Greenpeace sehen die Sache anders. Die NGO erwägt nun eine Anfechtung des Urteils beim Europäisch­en Gerichtsho­f für Menschenre­chte (EGMR). Greenpeace kritisiert­e, dass das österreich­ische Recht seine Bürger nicht ausreichen­d schütze. Obwohl 8000 Österreich­er „ihr Recht auf eine lebenswert­e Zukunft“eingeforde­rt hätten, würden die Richter auf Formalismu­s pochen, zeigte man sich bei Greenpeace irritiert. (slp)

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