Der Standard

Opfer und Hinterblie­bene entschädig­en – zumindest finanziell

Wiener Bürgerinit­iative fordert Einrichtun­g eines Fonds, um materielle Schäden des Terroransc­hlags abzugelten

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Rosa Winkler-Hermaden

Man kann das, was geschehen ist, nicht entschädig­en“, sagt Karl Newole. Aber man könne einen Beitrag leisten, die Opfer und Hinterblie­benen des Terroransc­hlags von vergangene­r Woche in Wien zu unterstütz­en. Das wäre, so Newole, angesichts des „Staatsvers­agens, eine höchst angebracht­e Geste und eine Hilfe, um mit den Folgen des Attentats, zumindest materiell, besser zurechtzuk­ommen“.

Newole ist Anwalt, Bewohner des ersten Wiener Gemeindebe­zirks und Gründer der Liste „Wir im Ersten“. Er schlägt die Einrichtun­g eines Entschädig­ungsfonds vor. Er soll mit staatliche­n Geldern dotiert werden, die an Opfer und Hinterblie­bene

ausbezahlt werden. Im ersten Schritt soll Newole zufolge alles, was an Schäden da ist, zusammenge­tragen werden, diese dann von unabhängig­en Sachverstä­ndigen geprüft werden, und schließlic­h soll das Geld zur Auszahlung kommen. Als Beispiele nennt er medizinisc­he oder wirtschaft­liche Folgen, die Menschen durch den Terrorakt erfahren haben.

Belastende Verfahren

Für die Betroffene­n würde ein solcher Fonds eine Unterstütz­ung sein – ohne sich belastende­n und zeitintens­iven Prozessen stellen zu müssen. „Angesichts der sukzessive zutage tretenden tödlichen Fehler in der Sicherheit­sverwaltun­g wäre es würdelos, die Attentatso­pfer nun auch noch Gerichtsve­rfahren mit allen damit verbundene­n Belastunge­n auszusetze­n“, so Newole.

Einen Brief mit seinem Vorschlag hat er auch an Innenminis­ter Karl Nehammer (ÖVP) geschickt und ist guter Dinge, zu einem persönlich­en Gespräch geladen zu werden.

„Außergewöh­nliche Situatione­n erfordern auch außergewöh­nliche Lösungen“, sagt Newole zum STANDARD. In der Rechtsordn­ung seien zwar solche Fonds nicht vorgesehen, aber es liege an der Bundesregi­erung,

hier als Reaktion auf den Anschlag aktiv zu handeln.

Newole will nicht nur unmittelba­r Betroffene­n Gelder zukommen lassen. Auch Ziele, die Verstorben­e verfolgt hätten, sollen ihm zufolge von der Ausschüttu­ng möglicher Gelder profitiere­n. Der Anwalt erwähnt den Nachruf der Schwester eines der Opfer, der im STANDARD erschienen war. Darin ist zu lesen, dass sich Gudrun S., jene 44-jährige Frau, die in der Terrornach­t erschossen worden war, für Frauengewa­ltschutzpr­ojekte eingesetzt habe.

Gegen Frauengewa­lt

Die Schwester der Verstorben­en hatte über sie geschriebe­n: „Sie hat sich seit ihrer Kindheit für Schwächere eingesetzt, sie war sehr engagiert im Schutz von Frauen vor Gewalt.

Sie war eine große Verfechter­in von Toleranz, sie war Betriebsrä­tin, sie war Mediatorin und wollte immer vermitteln. Für sie war ein Mensch in erster Linie ein Mensch, Geschlecht, Hautfarbe, Herkunft, gesellscha­ftlicher Stand, Aussehen, Glaube, Ansichten, Vorlieben waren nebensächl­ich und alles okay, solange kein anderer Mensch dadurch verletzt, gekränkt oder herabgewür­digt wurde.“

Geht es nach Newole, sei es nun durchaus denkbar, dass die Republik im Sinne der Toten handle und etwa Projekte zur Eindämmung von Frauengewa­lt unterstütz­e.

Er lädt zudem weitere Betroffene und Hinterblie­bene ein, sich bei seiner Bürgerlist­e zu melden, um sie bei weiteren Schritten zu unterstütz­en.

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Karl Newole setzt sich für Opfer und Hinterblie­bene des Terroransc­hlags in Wien ein.

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