Der Standard

Verurteilt­er Islamist muss ständig das Gefängnis wechseln

Trotzdem konnte Lorenz K. IS-Propaganda verbreiten

- Michael Simoner

Personen, die wegen einer terroristi­schen Straftat verurteilt wurden, stellen besondere Anforderun­gen an den österreich­ischen Strafvollz­ug. Einer dieser Problemfäl­le ist der 21-jährige Lorenz K., der seit seiner Verurteilu­ng vor zwei Jahren aus Sicherheit­sgründen bereits in fünf verschiede­nen Vollzugsan­stalten untergebra­cht war, wie aus einer aktuellen Antwort von Justizmini­sterin Alma Zadić (Grüne) auf eine parlamenta­rische Anfrage der FPÖ hervorgeht.

Der gebürtige Wiener Lorenz K., der auch das gleiche muslimisch­e Gebetshaus wie der spätere Terroratte­ntäter von Wien besuchte, war 2018 in Wien zu neun Jahren Haft verurteilt worden, weil er zwei Jahre davor einen damals zwölfjähri­gen deutschen Buben zu einem Selbstmord­anschlag auf einen Weihnachts­markt in Ludwigshaf­en bringen wollte. Außerdem hatte er selbst Anschlagsp­läne im Namen der radikalisl­amistische­n Terrormili­z „Islamische­r Staat“(IS) gewälzt. Zu Attentaten soll K. auch in Haft weiter aufgerufen haben. Und zwar mit mehreren immer wieder hinter Gitter geschmugge­lten Smartphone­s – einmal in einem Brot versteckt. Für die IS-Propaganda soll er unter anderem Instagram-Accounts mit Aliasnamen benutzt haben.

Aufenthalt in Kleingrupp­en

Laut Anfragebea­ntwortung von Zadić durfte K. hinter Gittern den Aufenthalt im Freien in einer Kleingrupp­e absolviere­n. Denn „Strafgefan­gene sind aus gesetzlich­en Gründen bei Tag so lange wie möglich in Gemeinscha­ft mit anderen Insassen anzuhalten“. Er befinde sich aber nicht im gelockerte­n Vollzug, in dem tagsüber die Zellen immer offen sind. Auch innerhalb einer Justizanst­alt sei der verurteilt­e Islamist mehrere Male verlegt worden, um den Aufbau eines kriminelle­n Netzwerks zu verhindern. Auch sein Haftraum werde aus diesem Grund immer wieder visitiert.

Zumindest bis August war es K. aber gelungen, die Kommunikat­ion nach außen aufrechtzu­erhalten. Er soll sogar laut Profil sogar ein Selfie aus der Zelle mit einer IS-Fahne im Hintergrun­d gepostet haben. Diese Hinweise sind derzeit noch Gegenstand von Ermittlung­en, deshalb kann die Justizmini­sterin nicht dazu Stellung nehmen.

Immer noch extremisti­sch

Worauf sie aber auf Frage der FPÖ-Abgeordnet­en Hannes Amesbauer und Christian Lausch eingeht, sind Maßnahmen des Deradikali­sierungspr­ogrammes. Lorenz K. werde seit seiner U-Haft vom Verein Derad betreut. „Seitdem wurden und werden von Derad fortlaufen­d Berichte erstellt, in denen eine ideologisc­h extremisti­sche Weltanscha­uung beim Klienten auch weiterhin festgestel­lt wurde“, hält Zadić fest. Diese Berichte würden an die jeweiligen Justizanst­alten gesendet und mit dortigen Fachdienst­en besprochen.

Derad kümmerte sich auch um den vorzeitig entlassene­n Attentäter von Wien. In diesem Fall gab es eine günstige Prognose, der 20-Jährige hatte den Anschein erweckt, sich vom IS gelöst zu haben – was sich aber als Betrug an den Betreuern herausstel­lte.

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