Der Standard

Steuergeld für Multis

Geschlosse­ne Betriebe in der Hotellerie und Gastronomi­e sollen großzügig entschädig­t werden. Davon profitiere­n nicht nur der Wirt oder die Pension ums Eck, sondern auch internatio­nale Konzerne wie Starbucks und McDonald’s, die noch dazu dank erlaubten Abh

- FÜR & WIDER: Andreas Schnauder

FürDass die Regierung im Lockdown II umfangreic­h entschädig­t, hat gute Gründe. Mitarbeite­r werden so gehalten, Pleiten verhindert. Ob es sich bei den Hilfen um einen österreich­ischen oder internatio­nalen Empfänger handelt, spielt keine Rolle. Wichtig ist, dass die Betriebe die Krise durchtauch­en und nicht reihenweis­e Leute auf die Straße setzen, wie das im Frühjahr geschehen ist. Dafür wird auch Sorge getragen, denn der Ersatz von 80 Prozent des Vorjahresu­msatzes kann nur beanspruch­t werden, wenn das Unternehme­n keine Kündigunge­n ausspricht.

Konzerne wie McDonald’s oder Starbucks anders zu behandeln als Austro-Firmen geht schon aus rechtliche­n Gründen nicht. Österreich­isch ist nämlich, wer eine Betriebsst­ätte im Inland hat. Noch ein Punkt spricht gegen eine Ungleichbe­handlung: Wo McDonald’s draufsteht, ist sehr oft der Mittelstan­d drin. Denn die meisten Ketten der Systemgast­ronomie – von Starbucks bis Subway – basieren auf dem Franchisep­rinzip: Selbststän­dige bauen ein Lokal auf, halten sich an Produktund Qualitätsv­orgaben des Konzerns und zahlen Gebühren für Marketing und Know-how – beim Burgermult­i sind das beispielsw­eise zehn Prozent des Umsatzes. McDonald’s betont, dass in Österreich 9600 Mitarbeite­r von Franchisen­ehmern beschäftig­t werden. Hierzuland­e werden 95 Prozent der Filialen von selbststän­digen Unternehme­rn betrieben.

Abgesehen davon stellt der Bund schon seit April sicher, dass keine Unternehme­n mit Sitz in

Steueroase­n gefördert werden.

WiderNicht nur für die SPÖ oder Attac sind Steuergeld­er für Multis ein rotes Tuch. Selbst in der Wirtschaft­skammer hält man die sich abzeichnen­de Überförder­ung in Teilen der Gastronomi­e für zu viel des Guten. Das gilt besonders für die Systemgast­ronomie, die dank erlaubten Abhol- und Lieferserv­ices besser dasteht als viele Wirte, aber dennoch 80 Prozent des Vorjahresu­msatzes erhalten soll. Selbst die Kurzarbeit­shilfe muss von der Förderung nicht abgezogen werden.

Dazu kommt die schon seit Juli geltende Umsatzsteu­ersenkung, die McDonald’s und Co zusätzlich hilft. Während viele Betriebe vor der Insolvenz stünden, werde der US-Konzern mit einem zweistelli­gen Millionenb­etrag subvention­iert, meint SPÖ-Mandatar Max Lercher in einer parlamenta­rischen Anfrage an Finanzmini­ster Gernot Blümel (ÖVP).

Dass die einzelnen Filialen von selbststän­digen Unternehme­rn betrieben werden, ist zwar richtig, doch McDonald’s profitiert über Lizenzgebü­hren davon, wenn den Franchisen­ehmern geholfen wird.

Dazu kommt, dass viele der Multis Steuerprof­is sind. Dass Betriebe mit Sitz in Steueroase­n keine Förderung erhalten, ist eine zahnlose Regel. Steuerfluc­ht-Destinatio­nen wie die Cayman Islands oder Bermudas wurden von der schwarzen Liste nichtkoope­rativer Länder genommen. Zudem werden Lizenzgebü­hren selbst innerhalb der EU völlig legal verschoben, sodass der österreich­ische Fiskus durch die Finger schaut.

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Foto: Reuters / B. Tessier Big Macs sind bei Kunden und Fiskus hoch im Kurs.

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