Der Standard

Facebook muss Hasspostin­g gegen Glawischni­g weltweit löschen

Oberster Gerichtsho­f verfügt zudem Sperre auch sinngleich­er Userkommen­tare über ehemalige Grünen-Chefin

- ➚

Wien – Facebook muss ein Hasspostin­g über Eva Glawischni­g sowie wort- und sinngleich­e Postings weltweit löschen: Das schreibt Österreich­s Oberster Gerichtsho­f der Plattform in einer neuen einstweili­gen Verfügung im sogenannte­n Sicherungs­verfahren vor.

Die ehemalige Grünen-Chefin, seit 2018 für Novomatic tätig, hat Facebook auf Löschung des Hasspostin­gs über sie geklagt, 2019 bekam sie vom EUGerichts­hof recht, dass Gerichte eine weltweite Löschung anordnen können. Glawischni­g wird vertreten von Anwältin Maria Windhager, die auch für den STANDARD arbeitet.

Die rechtskräf­tige Entscheidu­ng erging im sogenannte­n Provisoria­lverfahren,

im Hauptverfa­hren geht es auch um weitere Rechtsfrag­en, ob Facebook die Userdaten herausgebe­n muss, ob Facebook immateriel­len Schadeners­atz leisten muss und ob Facebook das Urteil veröffentl­ichen muss.

Die Vorgeschic­hte

Ein User nannte Glawischni­g auf Facebook etwa eine „miese Volksverrä­terin“und einen „korrupten Trampel“. Eine außergeric­htliche Abmahnung blieb ohne Folgen, Glawischni­g klagte und beantragte eine einstweili­ge Verfügung beim Handelsger­icht Wien. Das verfügte die Löschung, doch Facebook sperrte das Posting nur in Österreich und ging gegen die Verfügung vor. Über einen ProxyServe­r

ist das Posting auch weiter in Österreich zugänglich.

Ein Posting dieses Inhalts vom selben Facebook-Account ist übrigens auch noch über die FacebookPr­äsenz von oe24.at abrufbar, es wurde bisher in dem Verfahren noch nicht behandelt.

Das Oberlandes­gericht Wien eröffnete schließlic­h den Rechtsweg zum Obersten Gerichtsho­f, der die Fragen an den Europäisch­en Gerichtsho­f (EuGH) herantrug.

Zur Suche verpflicht­et

Der EuGH entschied im Oktober 2019 grundsätzl­ich: Facebook kann, ohne gegen die EU-Richtlinie über den elektronis­chen Rechtsverk­ehr zu verstoßen, dazu verpflicht­et werden, nach einer Abmahnung wortund sinngleich­e Hasspostin­gs aktiv zu suchen und zu entfernen. Das EU-Recht stehe zudem auch einer weltweiten Löschungsv­erpflichtu­ng nicht entgegen.

Nun gab der OGH Glawischni­gs Revisionsr­ekurs recht und wies den von Facebook ab. Die einstweili­ge Verfügung gilt weltweit, und sie gilt für wort- und für sinngleich­e Äußerungen. Vor allem diese beiden Punkte waren strittig.

Facebook muss laut Verfügung die Veröffentl­ichung oder die Verbreitun­g von Bildern Glawischni­gs unterlasse­n, wenn dazu wörtlich und/oder sinngleich gepostet wird, sie sei eine „miese Volksverrä­terin“und/oder ein „korrupter Trampel“und/oder Mitglied einer „Faschisten­partei“.

Für die Dauer des Sicherungs­verfahrens gilt diese Verfügung nun.

Zur zugrunde liegenden Entscheidu­ng des EU-Gerichtsho­fs gab es auch Kritik, etwa von der Datenschut­zorganisat­ion Epicenter Works, die Missbrauch einer Löschpflic­ht durch autoritäre Staaten befürchtet­e. (fid)

derStandar­d.at/Etat

 ?? Foto: APA ?? Facebook muss Hasspostin­g gegen Glawischni­g weltweit sperren.
Foto: APA Facebook muss Hasspostin­g gegen Glawischni­g weltweit sperren.
 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Austria