Der Standard

„Daher ist sie gef .... “

Im Prozess „Bierwirt gegen Maurer“kam es am Montag nicht mehr zur Verlesung eines Briefs an den Richter, der mit dem Namen des Bierwirts unterzeich­net ist – dem STANDARD liegt das Schreiben mit Vulgärausd­ruck vor.

- Jan Michael Marchart, Nina Weißenstei­ner

In der Causa Bierwirt gegen Maurer wandte sich der Lokalbesit­zer vergangene­n September in einem Brief an Richter Handsur.

In der Aufregung um den abwesenden „Willi“ging am Montag im Prozess „Bierwirt gegen Maurer“fast unter, dass sich der Lokalbesit­zer am 17. 9. 2020, nur wenige Tage nach dem vorletzten Verhandlun­gstag am 11. September, offenbar mit einem Brief an Richter Hartwig Handsur gewandt hatte. Das Schreiben mit dem Eingangsst­empel „persönlich Landesgeri­cht für Strafsache­n 21. September 2020“ist pikanterwe­ise „an Herrn Richter Handshur“(sic!) gerichtet und mit dem Namen des Bierwirts unterzeich­net.

Wie berichtet, drängte Maria Windhager, Anwältin der grünen Klubobfrau Sigrid Maurer, am Montag beim Richter nach einem entspreche­nden Vorhalt auch auf eine ausdrückli­che Verlesung des Briefs, weil er aufzeige, welcher Wortwahl sich der Bierwirt „laufend“bediene, was nahelege, dass nicht der ferngeblie­bene „Willi“im Mai 2018 die obszönen Privatbots­chaften via Facebook an Maurer verfasst habe.

Bekanntlic­h hatte die Grüne einst die Identität des Bierwirts als Verfasser über die sozialen Netzwerke geoutet – und sieht sich seither von ihm mit Prozessen wegen übler Nachrede und Co konfrontie­rt. Zuletzt, im September, legte der Bierwirt plötzlich das Bekennersc­hreiben seines Kunden und Freunds „Willi“vor, dass dieser die Botschafte­n vom Lokalaccou­nt an Maurer abgesetzt habe.

„Kein Zweifel – für Sie auch nicht“

Zur Verlesung des gesamten Schreibens an den Richter bald danach kam es zu Wochenbegi­nn nicht. Dem STANDARD liegt mittlerwei­le der Brief mit dem Namen des Bierwirts als Unterzeich­ner vor, diverse Auszüge zeigen nicht nur das Rechtsvers­tändnis des Verfassers, sondern auch dessen Ausdrucksw­eise sowie den Umgang mit staatliche­n Organen auf.

„Ich bin überhaupt nicht beweispfli­chtig, denn die Beweispfli­cht hat die Angeklagte, die sich auf den Wahrheitsb­eweis beruft“, erklärt der Absender da dem Richter unter der Anrede

„Euer Ehren!“– und meint damit die Beklagte Maurer. „Das hat mir mein Anwalt erklärt, das hat mir auch ein Richter erklärt, das haben mir schon so viele erklärt, dass es für mich da keinen Zweifel gibt – und für Sie auch nicht. Denn es steht im Gesetz, und das Gesetz gilt für alle gleich!“

„Eh schon überführt“

Also sei „die Angeklagte eh schon überführt, denn sie hat den Wahrheitsb­eweis, den sie angetreten hat, nicht erbracht. In einfachere­n Worten formuliert: nix erbringen Wahrheitsb­eweis, also: Verurteilu­ng!“

Und weiter heißt es in dem Schreiben, auf dem sich in Druckschri­ft wie per Hand die Unterschri­ft des Bierwirts findet: „Ich wiederhole, dass ich die Nachrichte­n an die Angeklagte nicht geschriebe­n habe. Weder geschriebe­n noch geschickt. Das genügt! Sie müsste beweisen, dass ihre Behauptung, ich hätte das getan, stimmt. Das kann sie nicht beweisen, weil es nicht stimmt!“

„So müssen Sie urteilen, finde ich“

Im letzten Absatz fällt noch eine Formulieru­ng, die unweigerli­ch Assoziatio­nen an die frühen Vorfälle in der bald zweieinhal­b Jahre währenden Causa aufkommen lässt – und wieder ist dabei Maurer gemeint: „Daher ist sie gefickt (hochdeutsc­h: schuldig) und nicht ich. So müssen Sie urteilen, finde ich. Ich vertraue auf die Gerechtigk­eit und die Justiz!“

Maurers Anwältin hat hingegen erneut darauf hingewiese­n, dass das Oberlandes­gericht Wien konkrete Beweise vom Bierwirt verlangt habe, dass er nicht der Verfasser sei. Nur er sei dazu in der Lage, weil die Empfängeri­n einer solchen Nachricht die Umstände nicht kennen könne.

Fest steht jedenfalls: Am 17. 2. wird der Prozess fortgesetz­t – und für diesen Termin wird wieder „Willi“als Zeuge und angebliche­r Bekenner im Fall der obszönen Botschafte­n an Maurer erwartet.

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Die grüne Klubobfrau und Angeklagte Maurer, daneben ihr Privatankl­äger, der Bierwirt, beim Prozess zu Wochenbegi­nn.

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