Der Standard

Für Attentäter galt kein Waffenverb­ot

Bei Registrier­ung wäre es eng für den Wiener Terroriste­n geworden

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Die Behörde hat einem Menschen den Besitz von Waffen und Munition zu verbieten, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtferti­gen, dass dieser Mensch durch missbräuch­liches Verwenden von Waffen Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen oder fremdes Eigentum gefährden könnte.“Diese Bestimmung aus dem Waffengese­tz hat nicht für den Attentäter gegolten, der am Abend des 2. November in der Wiener Innenstadt vier Menschen erschossen und mehr als 20 verletzt hat. Und das, obwohl er davor bereits wegen eines Terrordeli­ktes im Gefängnis gesessen und auf Bewährung entlassen worden war.

Innenminis­ter Karl Nehammer (ÖVP) hat diesen Umstand, der schon im Zwischenbe­richt der Expertenko­mmission zu den Pannen der Polizeiarb­eit kritisch vermerkt ist, neuerlich bestätigt. Die Frage nach dem Warum ließ er aber in einer Antwort auf eine parlamenta­rische Anfrage der Neos offen.

Nehammer verweist darauf, dass Waffenverb­ote nach Einzelfall­beurteilun­g verhängt werden, „sie aber nicht generelle Praxis bei Terrorismu­s-Verurteilu­ngen sind“. Formal zuständig sei die Wiener Polizei gewesen. Dort wiederum heißt es, dass man von der vorzeitige­n Entlassung des Häftlings keine Mitteilung erhalten habe.

Ob ein Waffenverb­ot das Attentat, das mit illegalen Waffen verübt wurde, hätte verhindern können, ist fraglich, aber nicht auszuschli­eßen. Denn bekanntlic­h hatte der islamistis­che Attentäter versucht, in der Slowakei legal Munition zu kaufen. Eine Rückmeldun­g des slowakisch­en Geheimdien­stes versickert­e beim Wiener Verfassung­sschutz – was zum vorläufige­n Rücktritt von dessen Chef und zur Einsetzung der Expertenko­mmission führte. Hätte es damals ein aufrechtes Waffenverb­ot gegeben, wären auch die Justiz und die waffenrech­tliche Abteilung der Wiener Polizei informiert worden, beide hätten entspreche­nde Schritte setzen müssen.

Neos-Verteidigu­ngsspreche­r Douglas Hoyos spricht von einem „schier unglaublic­hen“Versäumnis. Auch SPÖ und FPÖ fordern von Nehammer Konsequenz­en und stellen einen UAusschuss in Aussicht.

Eine genehmigun­gspflichti­ge Waffe legal erwerben und besitzen dürfen in Österreich nur unbescholt­ene, per Psychotest überprüfte EWR-Bürger ab 18 bzw. Drittstaat­enangehöri­ge mit gültigem Aufenthalt­stitel. Für Asylwerber gilt generell ein Waffenverb­ot. (simo)

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