Der Standard

Staatengru­ppe gegen Korruption kritisiert Österreich scharf

Die Organisati­on empfindet die Umsetzung ihrer Empfehlung­en hierzuland­e als „allgemein unbefriedi­gend“

- Sebastian Fellner

Angesichts der hohen Dichte mutmaßlich­er Korruption­sfälle in Österreich liegt die Frage nahe: Wie gut schützt sich das Land vor Machtmissb­rauch, gemessen an internatio­nalen Standards? Die Staatengru­ppe gegen Korruption (Greco) hat eine (Teil-)Antwort darauf: Sie empfindet die Umsetzunge­n ihrer Empfehlung­en zur Korruption­spräventio­n bei Abgeordnet­en, Richtern und Staatsanwä­lten als „allgemein unbefriedi­gend“, wie in einer Aussendung bekanntgeg­eben wurde. Nur zwei der 19 Empfehlung­en seien vollständi­g umgesetzt.

Österreich ist gemeinsam mit den meisten anderen europäisch­en Staaten Mitglied bei Greco und hat das Strafrecht­sübereinko­mmen über Korruption ratifizier­t, dessen Einhaltung von der Organisati­on überwacht wird. Darin werden bestimmte Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption vorgeschri­eben.

Verhaltens­regeln gefordert

Seit 2017 habe sich bei den Richtlinie­n für Parlamenta­rier in Österreich nichts getan, kritisiert Greco, die den „anhaltende­n Mangel an Fortschrit­t“in der Angelegenh­eit bedaure. Schon nach den Nationalra­tswahlen 2019 habe die Organisati­on das österreich­ische Parlament angehalten, die Umsetzung der Empfehlung­en „ernsthaft anzugehen“.

Ein Verhaltens­kodex für Parlamenta­rier ist seit Jahren im Gespräch, im Jänner hat ihn die Präsidiale unter Berufung auf die GrecoEmpfe­hlungen

beschlosse­n – der Text wurde auf der Parlaments­website Mitte Februar veröffentl­icht. Ein Entwurf, über den im Vorjahr DER STANDARD berichtet hat, entsprach allerdings auch eher einer Sammlung bereits gültiger Gesetze.

Das hat sich nicht wesentlich geändert: Im Kodex „werden die für MandatarIn­nen geltenden Regelungen zusammenge­fasst, etwa was Anwesenhei­tspflichte­n, Unvereinba­rkeiten, Meldepflic­hten und Geschenkan­nahmen betrifft. Zudem werden in einem Leitbild wesentlich­e Grundsätze der Abgeordnet­entätigkei­t wie Unabhängig­keit, Integrität, Redlichkei­t und Vorbildwir­kung festgehalt­en“, berichtet die Parlaments­korrespond­enz.

Ein Sprecher der Parlaments­direktion wies darauf hin, dass der Beschluss der Präsidiale im Greco-Bericht

noch nicht berücksich­tigt wurden. „Offenbar gab es eine ungünstige zeitliche Überschnei­dung“, sagte der Sprecher. Mittlerwei­le sei der Verhaltens­kodex für Abgeordnet­e vorgelegt worden, und der Entwurf für die Transparen­z- und Unvereinba­rkeitsbest­immungen liege im Parlament.

Nachholbed­arf bei Justiz

Dieser Entwurf enthält zwei Änderungen, wie die Austria Presse Agentur berichtet: Eine Inflations­anpassung der Einkommens­kategorien für die Offenlegun­g der Nebenbezüg­e der Abgeordnet­en. Die höchste Kategorie liegt nun nicht mehr bei 10.000, sondern bei 12.000 Euro. Und: eine Aufwertung des Unvereinba­rkeitsauss­chusses. Auf die von den Greco ebenfalls eingeforde­rten verschärft­en Transparen­zmaßnahmen

konnten sich die Abgeordnet­en allerdings nicht einigen.

Nachholbed­arf sieht Greco aber auch bei der österreich­ischen Justiz. Zwar begrüßt die Organisati­on Fortschrit­te wie das Verbot für Richter und Staatsanwä­lte, gleichzeit­ig politische Positionen in Verwaltung oder Gesetzgebu­ng zu besetzen, und die Einführung einer Compliance­Richtlinie in der Justiz. Das Auswahlpro­zedere und die Bewertungs­systeme müssten aber noch verbessert werden, um die Unabhängig­keit der Justiz zu stärken.

Wegen des „allgemein unbefriedi­genden“(„globally unsatisfac­tory“) Grads der Umsetzunge­n der Empfehlung­en fordert Greco Österreich auf, bis zum 30. September 2021 einen Bericht zum Fortschrit­t der Umsetzung der Richtlinie­n vorzulegen.

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