Geschlossene Moschee wieder aktiv
Die Tewhid-Moschee war nach dem Terroranschlag von Wien von der Regierung geschlossen worden. Der Attentäter sei dort radikalisiert worden. Jetzt darf die umstrittene Moschee aber wieder aktiv werden, es gebe keine Beweise. Kultusministerin Raab ist empör
Wien – Die Tewhid-Moschee in Wien-Meidling, die nach dem Terroranschlag vom 2. November in der Wiener Innenstadt von den Behörden geschlossen wurde, weil der Attentäter dort aktiv gewesen sein soll, bekommt von der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) ihre Rechtspersönlichkeit wieder zurück. Das hat das interne Schiedsgericht der Islamischen Glaubensgemeinschaft entschieden. Für Kultusministerin Susanne Raab (ÖVP) ist die Entscheidung „unverantwortlich“.
Nach dem Anschlag, bei dem vier Personen getötet und 23 weitere teils schwer verletzt wurden, hatte die Regierung verkündet, dass die Moschee geschlossen werden muss, weil sich der Attentäter dort radikalisiert haben soll. Gemäß dem Vereinsgesetz wurde die Moschee geschlossen, und die IGGÖ entzog der Moschee die Rechtspersönlichkeit. Die IGGÖ teilte nun mit, das interne Schiedsgericht habe nach sorgfältiger Prüfung des Falles festgestellt, dass die Behörden für diese Vorwürfe
keine Beweise habe vorbringen können, daher habe sie ihren Beschluss aufgehoben. Die Rechtspersönlichkeit der Moscheegemeinde sei folglich wiederherzustellen, um dieser die Wiederaufnahme von Kultushandlungen zu ermöglichen.
Keine Beweise
Die behauptete Gefahr im Verzug, die zur Entscheidung für die Schließung der Moschee geführt habe, habe nicht belegt werden können. „Die Schließung eines Gotteshauses muss in einem Rechtsstaat aber sachlich belegt sein und darf auf keinen Fall willkürlich erfolgen. Reine Beschuldigungen reichen ohne Beweise nicht aus“, kommentiert IGGÖ-Präsident Ümit Vural die Entscheidung des Schiedsgerichts.
Der 20-jährige Attentäter war ein Sympathisant des sogenannten „Islamischen Staates“(IS). Er war dem Verfassungsschutz bekannt, da er einer von rund 90 österreichischen Islamisten war, die nach Syrien ausreisen wollten. Ihm war der Reisepass entzogen worden.
Kultusministerin Raab bezeichnete die Entscheidung der Islamischen Glaubensgemeinschaft als „absolut nicht nachvollziehbar und unverantwortlich. Es handelt sich um jene Moschee, in der sich der Attentäter von Wien mehrfach aufgehalten und wo nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden seine Radikalisierung begünstigt wurde. Diese Sicherheitslage wurde der IGGÖ von den Behörden mündlich und schriftlich bescheinigt.“Zudem habe die Glaubensgemeinschaft selbst die Moschee als salafistische Einrichtung bezeichnet.
Raab forderte die Glaubensgemeinschaft auf, „konsequent und mit aller Entschlossenheit gegen jede Form von Extremismus vorzugehen. Moscheen sind kein rechtsfreier Raum.“Für sie zeigt sich damit abermals die Notwendigkeit von Gesetzesverschärfungen in der Extremismusprävention, die gerade in Ausarbeitung seien.
Handlungsbedarf
Vural sieht jedenfalls Handlungsbedarf, was die betroffene Moscheegemeinde angeht: „Wir müssen uns als Gemeinschaft die Frage gefallen lassen, wie die Moschee überhaupt in den Verdacht der Behörden kommen konnte.“Er freue sich, dass die Moschee nun auf „transparentere Gemeindearbeit“setze.
Anfang März hatte bereits die Vereinsbehörde ihre Entscheidung zur Schließung revidiert, weil kein Gesetzesverstoß nachgewiesen werden konnte. (APA, red)