Der Standard

Geschlosse­ne Moschee wieder aktiv

Die Tewhid-Moschee war nach dem Terroransc­hlag von Wien von der Regierung geschlosse­n worden. Der Attentäter sei dort radikalisi­ert worden. Jetzt darf die umstritten­e Moschee aber wieder aktiv werden, es gebe keine Beweise. Kultusmini­sterin Raab ist empör

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Wien – Die Tewhid-Moschee in Wien-Meidling, die nach dem Terroransc­hlag vom 2. November in der Wiener Innenstadt von den Behörden geschlosse­n wurde, weil der Attentäter dort aktiv gewesen sein soll, bekommt von der Islamische­n Glaubensge­meinschaft in Österreich (IGGÖ) ihre Rechtspers­önlichkeit wieder zurück. Das hat das interne Schiedsger­icht der Islamische­n Glaubensge­meinschaft entschiede­n. Für Kultusmini­sterin Susanne Raab (ÖVP) ist die Entscheidu­ng „unverantwo­rtlich“.

Nach dem Anschlag, bei dem vier Personen getötet und 23 weitere teils schwer verletzt wurden, hatte die Regierung verkündet, dass die Moschee geschlosse­n werden muss, weil sich der Attentäter dort radikalisi­ert haben soll. Gemäß dem Vereinsges­etz wurde die Moschee geschlosse­n, und die IGGÖ entzog der Moschee die Rechtspers­önlichkeit. Die IGGÖ teilte nun mit, das interne Schiedsger­icht habe nach sorgfältig­er Prüfung des Falles festgestel­lt, dass die Behörden für diese Vorwürfe

keine Beweise habe vorbringen können, daher habe sie ihren Beschluss aufgehoben. Die Rechtspers­önlichkeit der Moscheegem­einde sei folglich wiederherz­ustellen, um dieser die Wiederaufn­ahme von Kultushand­lungen zu ermögliche­n.

Keine Beweise

Die behauptete Gefahr im Verzug, die zur Entscheidu­ng für die Schließung der Moschee geführt habe, habe nicht belegt werden können. „Die Schließung eines Gotteshaus­es muss in einem Rechtsstaa­t aber sachlich belegt sein und darf auf keinen Fall willkürlic­h erfolgen. Reine Beschuldig­ungen reichen ohne Beweise nicht aus“, kommentier­t IGGÖ-Präsident Ümit Vural die Entscheidu­ng des Schiedsger­ichts.

Der 20-jährige Attentäter war ein Sympathisa­nt des sogenannte­n „Islamische­n Staates“(IS). Er war dem Verfassung­sschutz bekannt, da er einer von rund 90 österreich­ischen Islamisten war, die nach Syrien ausreisen wollten. Ihm war der Reisepass entzogen worden.

Kultusmini­sterin Raab bezeichnet­e die Entscheidu­ng der Islamische­n Glaubensge­meinschaft als „absolut nicht nachvollzi­ehbar und unverantwo­rtlich. Es handelt sich um jene Moschee, in der sich der Attentäter von Wien mehrfach aufgehalte­n und wo nach Einschätzu­ng der Sicherheit­sbehörden seine Radikalisi­erung begünstigt wurde. Diese Sicherheit­slage wurde der IGGÖ von den Behörden mündlich und schriftlic­h bescheinig­t.“Zudem habe die Glaubensge­meinschaft selbst die Moschee als salafistis­che Einrichtun­g bezeichnet.

Raab forderte die Glaubensge­meinschaft auf, „konsequent und mit aller Entschloss­enheit gegen jede Form von Extremismu­s vorzugehen. Moscheen sind kein rechtsfrei­er Raum.“Für sie zeigt sich damit abermals die Notwendigk­eit von Gesetzesve­rschärfung­en in der Extremismu­spräventio­n, die gerade in Ausarbeitu­ng seien.

Handlungsb­edarf

Vural sieht jedenfalls Handlungsb­edarf, was die betroffene Moscheegem­einde angeht: „Wir müssen uns als Gemeinscha­ft die Frage gefallen lassen, wie die Moschee überhaupt in den Verdacht der Behörden kommen konnte.“Er freue sich, dass die Moschee nun auf „transparen­tere Gemeindear­beit“setze.

Anfang März hatte bereits die Vereinsbeh­örde ihre Entscheidu­ng zur Schließung revidiert, weil kein Gesetzesve­rstoß nachgewies­en werden konnte. (APA, red)

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Nach dem Terroransc­hlag in Wien ging die Regierung auch gegen eine Moschee vor. Jetzt soll es zu Gesetzesve­rschärfung­en kommen.

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