Der Standard

Commerzial­bank-Kläger hoffen auf VfGH

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Wien – Am Landesgeri­cht für Zivilrecht­ssachen Wien wurden am Montag Anlegerkla­gen gegen die Republik Österreich in der Causa Commerzial­bank Mattersbur­g verhandelt. Die Richterin habe die Abweisung der Klagen angekündig­t, sagte Anwalt Ernst Brandl, er werde berufen. Er hoffe, dass das Berufungsg­ericht die Bestimmung zur fehlenden staatliche­n Haftung gegenüber Anlegern bei FMA-Fehlern dem Verfassung­sgerichtsh­of (VfGH) vorlegen werde. Brandl vertritt geschädigt­e Sparer als Musterkläg­er vor Gericht. Das Gericht habe die geplante Abweisung mit dem Finanzmark­taufsichts­behördenge­setz begründet, laut dem der Bund nicht für Fehler der Aufsicht haftet. (APA)

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