Commerzialbank-Kläger hoffen auf VfGH
Wien – Am Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien wurden am Montag Anlegerklagen gegen die Republik Österreich in der Causa Commerzialbank Mattersburg verhandelt. Die Richterin habe die Abweisung der Klagen angekündigt, sagte Anwalt Ernst Brandl, er werde berufen. Er hoffe, dass das Berufungsgericht die Bestimmung zur fehlenden staatlichen Haftung gegenüber Anlegern bei FMA-Fehlern dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) vorlegen werde. Brandl vertritt geschädigte Sparer als Musterkläger vor Gericht. Das Gericht habe die geplante Abweisung mit dem Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz begründet, laut dem der Bund nicht für Fehler der Aufsicht haftet. (APA)