Der Standard

Nachbesser­ungen im Transparen­zgesetz

Türkis-Grün will sich teils kritische Stellungna­hmen anschauen

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Wien – 178 Stellungna­hmen gingen während der Begutachtu­ngsphase des türkis-grünen Informatio­nsfreiheit­sgesetzes im Parlament ein. Die Kritik an dem Entwurf der Regierungs­parteien fiel teilweise heftig aus. Die zuständige Verfassung­sministeri­n Karoline Edtstadler (ÖVP) kündigt auf STANDARDAn­frage an, sich die Anmerkunge­n genau anschauen zu wollen und gegebenenf­alls im Gesetz nachzubess­ern – und das noch bevor man sich im Parlament auf die Suche nach einer Zweidritte­lmehrheit begibt. Zunächst soll also koalitions­intern eine weitere Verhandlun­gsrunde gedreht werden.

Mit dem neuen Informatio­nsfreiheit­sgesetz soll das aktuell geltende Amtsgeheim­nis gestrichen werden. Das Vorhaben ist ein grünes Leuchtturm­projekt, mit dem ein Grundrecht auf Zugang zu Informatio­nen geschaffen würde. Freilich gilt auch dieses nicht uneingesch­ränkt, im Gesetzesen­twurf ist eine Reihe von Ausnahmen definiert.

Genau die werden in vielen Stellungna­hmen in der achtwöchig­en Begutachtu­ng oft kritisiert: „Wir sprechen uns strikt gegen eine Ausweitung der Auskunftsv­erweigerun­gsgründe im B-VG gegenüber dem Status quo aus“, schreibt etwa der Verband Österreich­ischer Zeitungen

(VÖZ). Schon jetzt herrscht ja – parallel und in einem juristisch­en Spannungsv­erhältnis zum Amtsgeheim­nis – das Auskunftsp­flichtgese­tz, das ebenfalls Ausnahmen von der Informatio­nspflicht definiert. Ein zahnloses Informatio­nsfreiheit­sgesetz könnte also de facto einen Rückschrit­t bedeuten. „Der vorliegend­e Gesetzesen­twurf hat unsere Hoffnungen auf einen grundlegen­den Paradigmen­wechsel jedoch enttäuscht“, schreibt der VÖZ. Er wünscht sich außerdem einen „prioritäre­n Auskunftsa­nspruch legitimier­ter Journalist­en“mit kürzeren Fristen.

Zweidritte­lmehrheit nötig

Die Koalition hat also einiges an Rückmeldun­gen zu verarbeite­n. Mit einer regierungs­internen Einigung ist es dann aber noch nicht getan, denn für den Beschluss im Nationalra­t braucht es eine Zweidritte­lmehrheit – also die Stimmen von FPÖ oder SPÖ.

Bis das Informatio­nsfreiheit­sgesetz dann tatsächlic­h in Kraft tritt, wird noch eine Zeitlang das Amtsgeheim­nis gehütet: Denn ab Kundmachun­g des Gesetzes beginnt eine eineinhalb­jährige Übergangsf­rist zu laufen. Gültigkeit erlang das Recht auf Informatio­n also frühestens 2023. (sefe)

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Foto: APA / Helmut Fohringer Verfassung­sministeri­n Edtstadler hat ausreichen­d Lesestoff.

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