Exekution bei Blümel fertig
Kernfrage, ob sich in der Lieferung neue Akten finden
Wien – Nicht einmal eine Woche vor Ende der Beweisaufnahme im U-Ausschuss meldete Bundespräsident Alexander Van der Bellen am Freitag Vollzug: Das von ihm betraute Straflandesgericht Wien hat die von der Opposition geforderten Akten aus dem Finanzministerium dem Parlament übergeben. Darunter E-Mail-Postfächer von hochrangigen Ministeriumsmitarbeitern in der türkis-blauen Ära.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte von Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) schon im März verlangt, die Daten zu liefern. Nachdem das nicht geschah, forderte der VfGH Van der Bellen dazu auf, das Erkenntnis zu exekutieren – also mit einer Behörde seiner Wahl die Aktenlieferung zu veranlassen. Blümel versicherte damals umgehend, von sich aus zu liefern, was aber laut Opposition nur mangelhaft geschah. Daher rief Van der Bellen Ende Juni das Wiener Gericht zur Hilfe, das die Arbeit nun erledigt hat. Private Daten der Mitarbeiter seien laut Van der Bellen auftragsgemäß ausgesondert und vernichtet worden.
Die Abgeordneten werden die Akten in den kommenden Tagen mit Hochdruck durchforsten. Spannend wird sein, ob sich darunter tatsächlich welche finden, die Blümel zuvor nicht übermittelt hat. Er selbst ließ am Freitag durchklingen, damit durchaus zu rechnen, und baute bereits mit einer Rechtfertigung vor: Die Richterin hätte eben mehr rechtliche Zugriffsbefugnisse auf Mails von Mitarbeitern, wohingegen für ihn selbst deren Sichtung dienstrechtlich untersagt sei.
SPÖ-Mandatar Jan Krainer ortet bereits ein „Eingeständnis“, dass in Blümels Lieferung etwas fehlte.