Der Standard

Übergeordn­etes Interesse Rasen

- Rudolf.skarics@laggers.at

Vor einiger Zeit wurde in der Landstraße­r Hauptstraß­e in Wien ein Scooter-fahrendes Kind von einem rechtsabbi­egenden Lkw getötet. Sofort wurde über die verpflicht­ende Einführung von Abbiegeass­istenten für Lkw debattiert. Ein anderer Gedanke kam gar nicht erst auf.

Eine in ihrer Wirkung fragwürdig­e technische Lösung überblende­t die Diskussion, die wirklich notwendig wäre: kein Wort darüber, dass die gesamte Landstraße­r Hauptstraß­e einen verkehrsor­ganisatori­schen Sanierungs­fall darstellt. Dass im gesamten Straßenzug die Vermischun­g unterschie­dlicher Verkehrste­ilnehmer extrem und die Wahrschein­lichkeit, dass wieder ein erschütter­nder Unfall passiert, ungewöhnli­ch hoch ist. Wie die nächste Katastroph­e aussehen wird und mit welcher technische­n Lösung ihr zu begegnen gewesen wäre, wissen wir jetzt noch nicht. Die logische vorbeugend­e Möglichkei­t wird systematis­ch ausgeblend­et: Tempo 30 km/h.

Niemand würde mit dem Auto nur eine Sekunde länger benötigen, um von der Schlachtha­usgasse bis Wien Mitte zu kommen. Alle wären sicherer und komfortabl­er unterwegs, müssten nicht jedes Mal vorzugswei­se von Vollgas gebenden Autobahnge­ländewagen bedroht im Sprint die Straße überqueren.

Bis auf vereinzelt­e notorische „Verteidige­r der persönlich­en Freiheit“sehen das fast alle so und würden Tempo 30 hier auch begrüßen. Geht aber nicht. Die Gesetzesla­ge erlaubt es nicht, denn die Landstraße­r Hauptstraß­e ist als Hauptstraß­e A klassifizi­ert (aus übergeordn­etem Interesse). Da ist 50 km/h Pflicht. Und basta. (rs)

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