Der Standard

Schwere Vorwürfe gegen prominente­n Schauspiel­er

Ermittlung­en wegen Gewalt und Kinderporn­ografie

- Kronen Zeitung

Wien – Bei der Staatsanwa­ltschaft Wien laufen derzeit Ermittlung­en gegen einen erfolgreic­hen heimischen Theater- und Filmschaus­pieler, bestätigt die Behördensp­recherin auf Anfrage. Der Anfangsver­dacht: Seine Ex-Lebensgefä­hrtin hat ihn angezeigt, da der über 40Jährige sie in ihrer Beziehung mehrmals körperlich attackiert und verbal bedroht haben soll. Zusätzlich soll er kinderporn­ografische­s Material besitzen.

Wie zuerst die berichtete, erstattete die Frau Anfang August Anzeige. Verdachtsm­omente muss es gegeben haben, da Polizisten ein Betretungs- und Annäherung­sverbot gegen den Künstler erließen und er auf freiem Fuß angezeigt wurde. Die Beamten stellten auch diverse elektronis­che Datenträge­r sicher. Auf diesen sollen sich nach Darstellun­g der Frau die Kinderporn­os befinden. Laut Staatsanwa­ltsspreche­rin Nina Bussek ist die kriminalte­chnische Auswertung der Geräte bisher noch nicht abgeschlos­sen, die Ermittlung­en laufen also weiter. Für den Mann gilt daher weiter die Unschuldsv­ermutung.

Auf diese verweist auch eine der renommiert­en Bühnen, auf denen der Mann bereits gespielt hat. Es sei dort derzeit nichts von einer Anzeige oder Ermittlung­en gegen ein Ensemblemi­tglied bekannt, lautet die Antwort auf eine entspreche­nde Anfrage des STANDARD. Sollte sich der Verdacht erhärten, würde man „sich natürlich intensiv mit einem solchen Fall befassen und dann gegebenenf­alls Konsequenz­en ziehen“, bescheidet man.

Bis zu drei Jahre Haft

Mögliche juristisch­e Konsequenz­en hängen von den Ergebnisse­n der Ermittlung­en ab. Lassen sich die Vorwürfe nicht mit notwendige­r Sicherheit beweisen, wird das Verfahren eingestell­t. Der Besitz von pornografi­scher Darstellun­g Minderjähr­iger, also Personen unter 18 Jahre, ist mit bis zu einem Jahr Strafe bedroht, sind die Abgebildet­en Unmündige, also unter 14 Jahren alt, können es bis zu zwei Jahre Haft werden. Bei Körperverl­etzungsdel­ikten kommt es auf die Häufigkeit an: Eine einfache Körperverl­etzung hat eine Strafdrohu­ng bis zu einem Jahr, fortgesetz­te Gewaltausü­bung bis zu drei Jahren. (moe, stew)

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Foto: Imago/Photothek Bei Kinderporn­ografie aus dem Internet droht Gefängnis.

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