FFP2-Masken-Pflicht für Ungeimpfte verschärft
Neue Verordnung ab heute in Kraft – Bundesländer dürfen strengere Regeln vorgeben
Wien – Am Tag vor Inkrafttreten der neuen Corona-Regeln war genau jener Wert erreicht, mit dem die Verschärfungen begründet wurden: Auf dem Stand von Dienstag befanden sich 200 Covid-Patienten in Österreich auf einer Intensivstation. Diese Zahl war seit dem Vortag um neun und binnen einer Woche um 29 Personen gestiegen. Insgesamt lagen 805 Corona-Patienten in den Spitälern. Die Anzahl der Neuinfektionen der letzten 24 Stunden war mit 1696 aber niedriger als im Schnitt der vergangenen sieben Tage (2046).
Die ab heute, Mittwoch, geltende Verordnung legt bundesweit den Mindeststandard für Corona-Maßnahmen vor, die Länder dürfen aber auch strengere Regeln vorschreiben. Wien prüft, ob vom Bund für später vorgesehene Verschärfungen früher in Kraft treten sollen. Außerdem gelten in Wien teilweise schon jetzt strengere Regeln. Die aktuelle Bundesverordnung sieht Folgendes vor:
FFP2-Masken-Pflicht für alle gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Lebensmittelhandel, in Apotheken, Trafiken, öffentlichen Verkehrsmitteln und so weiter – also überall, wo bisher ein einfacher Mund-NasenSchutz (MNS) Mindeststandard war. Spar, Rewe (Adeg, Billa, Bipa, Billa Plus, Penny), Hofer und Lidl kündigten an, Kunden die Masken gratis anzubieten. Die Gewerkschaft kritisiert die FFP2-Masken-Pflicht für Mitarbeitende.
In Geschäften, in denen nicht der tägliche Bedarf gedeckt wird (zum Beispiel Kleidergeschäfte), gilt FFP2Masken-Pflicht für Ungeimpfte.
Im Kulturbereich ist es folgendermaßen: In Museen, Galerien und Bibliotheken, also an Orten wo bisher für alle ein Mund-Nasen-Schutz Standard war, haben Ungeimpfte eine FFP2-Maske anzulegen. Beim Theater-, Kino- und Konzertbesuch muss man geimpft, getestet oder genesen (3G) sein (in Wien zusätzlich Mund-Nasen-Schutz tragen).
Für Veranstaltungen ab einer Teilnehmerzahl von 25 Personen gilt die 3G-Regel (bisher war dies ab 100 Personen der Fall).
Antigentests gelten nur noch 24 Stunden lang.
Die Verordnung umfasst die erste Etappe eines von der Regierung präsentierten Stufenplans, wonach mit 300 von Covid-Patienten belegten Intensivbetten Stufe 2 in Kraft tritt. Ab dann soll etwa in der Nachtgastronomie sowie bei Großveranstaltungen „2G“gelten (genesen/geimpft) – ob für Kundschaft und auch das Personal, ist noch offen.
Auch bei Messen der römisch-katholischen Kirche sind laut Kathpress indoor ab sechs Jahren wieder FFP2Masken zu tragen. Bei Taufen, Trauungen etc. gilt 3G. (spri)