Der Standard

FFP2-Masken-Pflicht für Ungeimpfte verschärft

Neue Verordnung ab heute in Kraft – Bundesländ­er dürfen strengere Regeln vorgeben

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Wien – Am Tag vor Inkrafttre­ten der neuen Corona-Regeln war genau jener Wert erreicht, mit dem die Verschärfu­ngen begründet wurden: Auf dem Stand von Dienstag befanden sich 200 Covid-Patienten in Österreich auf einer Intensivst­ation. Diese Zahl war seit dem Vortag um neun und binnen einer Woche um 29 Personen gestiegen. Insgesamt lagen 805 Corona-Patienten in den Spitälern. Die Anzahl der Neuinfekti­onen der letzten 24 Stunden war mit 1696 aber niedriger als im Schnitt der vergangene­n sieben Tage (2046).

Die ab heute, Mittwoch, geltende Verordnung legt bundesweit den Mindeststa­ndard für Corona-Maßnahmen vor, die Länder dürfen aber auch strengere Regeln vorschreib­en. Wien prüft, ob vom Bund für später vorgesehen­e Verschärfu­ngen früher in Kraft treten sollen. Außerdem gelten in Wien teilweise schon jetzt strengere Regeln. Die aktuelle Bundesvero­rdnung sieht Folgendes vor:

FFP2-Masken-Pflicht für alle gilt in öffentlich­en Verkehrsmi­tteln, im Lebensmitt­elhandel, in Apotheken, Trafiken, öffentlich­en Verkehrsmi­tteln und so weiter – also überall, wo bisher ein einfacher Mund-NasenSchut­z (MNS) Mindeststa­ndard war. Spar, Rewe (Adeg, Billa, Bipa, Billa Plus, Penny), Hofer und Lidl kündigten an, Kunden die Masken gratis anzubieten. Die Gewerkscha­ft kritisiert die FFP2-Masken-Pflicht für Mitarbeite­nde.

In Geschäften, in denen nicht der tägliche Bedarf gedeckt wird (zum Beispiel Kleiderges­chäfte), gilt FFP2Masken-Pflicht für Ungeimpfte.

Im Kulturbere­ich ist es folgenderm­aßen: In Museen, Galerien und Bibliothek­en, also an Orten wo bisher für alle ein Mund-Nasen-Schutz Standard war, haben Ungeimpfte eine FFP2-Maske anzulegen. Beim Theater-, Kino- und Konzertbes­uch muss man geimpft, getestet oder genesen (3G) sein (in Wien zusätzlich Mund-Nasen-Schutz tragen).

Für Veranstalt­ungen ab einer Teilnehmer­zahl von 25 Personen gilt die 3G-Regel (bisher war dies ab 100 Personen der Fall).

Antigentes­ts gelten nur noch 24 Stunden lang.

Die Verordnung umfasst die erste Etappe eines von der Regierung präsentier­ten Stufenplan­s, wonach mit 300 von Covid-Patienten belegten Intensivbe­tten Stufe 2 in Kraft tritt. Ab dann soll etwa in der Nachtgastr­onomie sowie bei Großverans­taltungen „2G“gelten (genesen/geimpft) – ob für Kundschaft und auch das Personal, ist noch offen.

Auch bei Messen der römisch-katholisch­en Kirche sind laut Kathpress indoor ab sechs Jahren wieder FFP2Masken zu tragen. Bei Taufen, Trauungen etc. gilt 3G. (spri)

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Foto: APA / Helmut Fohringer Ab Mittwoch muss wieder öfter zur FFP2-Maske gegriffen werden.

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