Negativzins belastet Erträge der Arbeiterkammern
Haushaltsordnung schreibt mündelsichere Veranlagung von Rücklagen vor
Wien – Der Geldspeicher der Arbeiterkammern ist gut gefüllt, aber bei weitem nicht im Ausmaß jenes der Wirtschaftskammern. Aufgescheucht durch die jüngste Debatte über üppige Parteienförderung hat AK-Direktor Christoph Klein am Dienstag zu einer Art Inventur des Familiensilbers der – analog zu Wirtschafts- und Landwirtschaftskammern – föderal organisierten Arbeitnehmervertretung geladen.
Im Visier der Begehrlichkeiten stehen regelmäßig die Rücklagen in Höhe von zuletzt 159,5 Millionen Euro, zu deren Bildung die Arbeiterkammern in den neun Bundesländern per Gesetz und Haushaltsordnung verpflichtet sind. Diese Rücklagen seien kein Selbstzweck, sondern im Wesentlichen Vorsorgen für Bauten und Renovierungen der AKeigenen Gebäude, sagt Klein mit Verweis auf die renovierungsbedürftige Technisch-gewerbliche Abendschule (TGA), in der Arbeitnehmer Meisterprüfungen absolvieren und tagsüber Ausbildungen für junge Arbeitnehmer stattfinden.
Gemessen an den Einnahmen von zuletzt 495 Millionen Euro halte er eine Zukunftsreserve in einer Größenordnung von 340 Millionen Euro für nicht übertrieben, rechnete AK-Direktor Klein vor.
Mit dem niedrigen Zinsniveau werden die Finanzveranlagungen, die zu bilden die AK gemäß Haushaltsordnung verpflichtet ist, allerdings zunehmend auch zur Belastung. Rund 100.000 Euro fallen inzwischen an Kosten an, etwa als Negativzinsen für Staatsanleihen. Diese Kosten resultierten aus der Verpflichtung, die Reserven ausschließlich mündelsicher zu veranlagen, also in festverzinslichen Anlageformen. An Guthaben bei Banken weist die Bundesarbeitskammer (BAK) im konsolidierten Rechnungsabschluss aller AK-Teilorganisationen 199,5 Millionen Euro aus, weitere 140 Millionen sind in festverzinslichen Wertpapieren gebunkert. Die krisensichere Veranlagung kostet freilich doppelt. Es fallen nicht nur Strafzinsen an, sondern das Geld auf der hohen Kante verliert angesichts der Inflation automatisch an Wert.
Die jährlichen Einnahmen – die Kammerumlage von 3,8 Millionen unselbstständig Erwerbstätigen in Österreich, die von der Gesundheitskasse ÖGK gegen Entgelt mit den Sozialversicherungsabgaben abgeführt wird –, gibt die BAK mit 495 Millionen Euro an. Das sind um rund vier Millionen Euro weniger als 2019, aber dank der damals gestiegener Erwerbstätigkeit mehr als 2018, als es 476 Millionen Euro waren. Die Kurzarbeit hat der AK geholfen, damit wird Beschäftigung gesichert.
An Förderung für wahlwerbende Gruppen, also die in der AK-Hauptversammlung vertretenen gewerkschaftlichen Fraktionen, hat allein die AK Wien im Vorjahr 4,9 Mio. Euro ausgeschüttet. Davon ging mit 1,9 Mio. der Löwenanteil an die Sozialdemokratischen Gewerkschafter (FSG), der Rest an ÖAAB, Freiheitliche und Grüne (Auge/UG). „Andere Parteienförderung gibt es nicht“, betont Klein. (ung)