Die schwierige Vermessung der Unternehmensförderungen
Arbeiterkammer ortet Überförderung der Betriebe durch Corona-Hilfen, genauere Berechnungen fehlen aber noch
Wien – Es klingt nach einer brisanten Entwicklung. Die Arbeiterkammer hat am Donnerstag eine Berechnung vorgelegt, die den Schluss nahelegt, dass die österreichischen Unternehmen in der Corona-Pandemie ihre Gewinne kräftig steigern konnten.
Die Ökonomen der Kammer haben analysiert, wie sich die Bruttoeinkommen der unterschiedlichen volkswirtschaftlichen Sektoren veränderten. So wurde der Zeitraum vom 1. April 2019 bis 31. März 2020 mit jenem vom zweiten Quartal 2020 bis zum ersten Quartal 2021 verglichen. In der Rechnung wird die Wirtschaftsleistung Österreichs den unterschiedlichen Sektoren zugeteilt, so ergeben sich Arbeitnehmerentgelte, Bruttobetriebsüberschüsse und Selbstständigeneinkommen.
Hinzu kommen noch die Einnahmen des Staatssektors.
Im Vergleichszeitraum ist das Bruttoinlandsprodukt um 20,8 Milliarden Euro gesunken, von 396,3 auf 375,5 Milliarden Euro.
Dem Staat stehen durch die Krise 20,4 Milliarden Euro weniger zur Verfügung. Das liegt an den Ausfällen bei der Umsatzsteuer, zugleich an höheren Subventionen, also den Corona-Beihilfen. Die Arbeitnehmerentgelte sanken im Betrachtungszeitraum um 5,5 Milliarden Euro. Das ist vor allem eine Folge von Kurzarbeit, Kündigungen und weniger ausbezahlten Überstunden.
Die Bruttobetriebsüberschüsse der Unternehmen und die Einkommen der Selbstständigen sind dagegen um 5,1 Milliarden Euro gestiegen. Es handelt sich hier wohlgemerkt um Bruttogewinne. Damit würde feststehen, dass die tatsächlichen Gewinne der Unternehmen gestiegen sind, da es ja keine Steuererhöhungen gegeben hat. Der Grund laut Arbeiterkammer: Überförderungen von Betrieben in der Pandemie, Stichwort Umsatzersatz und ähnliche Hilfen.
Ein Problem an der Rechnung sei das Kurzarbeitsgeld, sagt der Ökonom Hans Pitlik vom Forschungsinstitut Wifo. Rund sechs Milliarden Euro hat der Staat für Kurzarbeit ausgegeben. In der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ist dieser Betrag als Subvention den Unternehmen zugeschlagen. Tatsächlich war es allerdings meist nur ein Durchlaufposten: Die Unternehmer haben das Geld an Arbeitnehmer weitergereicht und als Löhne ausbezahlt. Verteilungspolitische Fragen auf Basis der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung lassen sich schwer beantworten, sagt Pitlik. Die Arbeiterkammer widerspricht: Das Kurzarbeitsgeld sei den Unternehmen zugeschlagen worden, zugleich wurden aber alle von Betrieben ausbezahlten Löhne abgezogen, obwohl die Unternehmen einen Teil der Löhne dank Kurzarbeit gar nicht selbst bezahlten. (szi)