Der Standard

Rückenwind für Dieselkläg­er gegen Volkswagen

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– Folgt der Europäisch­e Gerichtsho­f (EuGH) seinem Generalanw­alt, was er meistens tut, dann ist in Sachen Dieselskan­dal im Spätherbst ein kräftiges Signal an Österreich­s Gerichte zu erwarten. Denn Athanasios Rantos’ Schlussant­rag besagt, dass ein Schummelso­ftware-Auto von Volkswagen, also ein Diesel, dessen Abgasreini­gung zwischen 15 und 33 Grad automatisc­h abgeschalt­et wird, nicht dem Kaufvertra­g entspricht.

Ein solches Kfz kann auch dann zurückgege­ben werden, wenn es über eine Typgenehmi­gung verfügt. Der Generalanw­alt geht sogar noch weiter: Selbst wenn der Verbrauche­r das Fahrzeug in Kenntnis des Vorhandens­eins dieser unzulässig­en Abschaltei­nrichtung (und ihrer Wirkungswe­ise) erworben hätte, „wird dem Verbrauche­r nicht das Recht genommen, gemäß der EU-Richtlinie 1999/44 die Vertragsau­flösung zu verlangen“. Das darf als klares Signal insbesonde­re an das für die Landesgeri­chte Linz, Wels und Salzburg zuständige Oberlandes­gericht Linz gewertet werden. Dort wurden dutzende Dieselklag­en abgewiesen mit der Begründung, die Käufer hätten die Autos jedenfalls gekauft, weil ihnen, salopp ausgedrück­t, der Umweltdefe­kt egal gewesen wäre.

Realer Fahrbetrie­b

In der Sache der verharmlos­end als Thermofens­ter bezeichnet­en unzulässig­en Abschaltei­nrichtung in der Abgasreini­gung schärfte der EuGH-Generalanw­alt die im EuGHThermo­fenster-Urteil vom Dezember erfolgten Feststellu­ngen: Als „Normalbetr­ieb“eines Fahrzeugs seien nicht die Bedingunge­n auf dem Prüfstand gemäß dem Neuen Europäisch­en Fahrzyklus gemeint, sondern der reale Fahrbetrie­b. Eine Software, die die Wirksamkei­t des Emissionsk­ontrollsys­tems verringere und „vornehmlic­h der Schonung von Anbauteile­n“wie Dieselpart­ikelfilter, Abgasrückf­ührungsven­til und -kühler dient“, fällt demnach nicht unter die Verbotsaus­nahme. Letztere beschränke sich auf kurzfristi­gen Schutz des Motors.

Die Konsumente­nschützer von VKI und Verbrauche­rschutzver­ein dürfen vom Urteil Rückenwind erwarten. (ung)

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