Der Standard

Für vier Begehren endet die Eintragung­swoche

Zwei Volksbegeh­ren zu Corona-Impfpflich­t

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Wien – Für vier Volksbegeh­ren endet am heutigen Montag die Eintragung­swoche. Im Laufe des Tages können noch Unterstütz­ungserklär­ungen für ein Begehren zur Notstandsh­ilfe, für die Initiative „Kauf regional“sowie für „Impfpflich­t: Notfalls Ja“und „Impfpflich­t: Striktes Nein“abgegeben werden.

Die zwei Begehren über die Einführung einer Corona-Impfpflich­t, die beide von der „Initiative gemeinsam entscheide­n“eingebrach­t wurden, wollen eine Art Volksentsc­heid über das umstritten­e Thema herbeiführ­en – wie dies etwa in der Schweiz üblich ist. Zuletzt ließen die Initiatore­n über ein Rauchverbo­t in der Gastronomi­e abstimmen – mit einem Volksbegeh­ren für und einem gegen das Verbot. Insgesamt kamen vergangene­s Jahr 173.792 Unterschri­ften für die beiden Begehren zusammen, jenes für das Rauchverbo­t erhielt am Ende mehr Unterstütz­ungen.

Bei dem Volksbegeh­ren zur Notstandsh­ilfe geht es den Einbringer­n darum, das einst unter Türkis-Blau geplante „Arbeitslos­engeld neu“zu verhindern. „Kauf regional“fordert einen Ausgleich des Wettbewerb­snachteils gegenüber dem Onlinehand­el etwa durch eine Regionaltr­ansferabga­be. Die vorläufige­n Ergebnisse sollen laut Innenminis­terium am Montagaben­d vorliegen.

Damit ein Volksbegeh­ren im Nationalra­t behandelt wird, braucht es mindestens 100.000 gültige Unterstütz­ungsbekund­ungen. Bisher haben 50 Begehren diese Hürde übersprung­en. Relativ erfolgreic­h war etwa im Vorjahr das Klimavolks­begehren, das 380.590 Österreich­erinnen und Österreich­er mobilisier­te.

Weitere 26 in Einleitung

Neben den vier Volksbegeh­ren, die noch heute unterschri­eben werden können, sind bereits 26 weitere registrier­t und im Einleitung­sverfahren. Inhaltlich sind diese bunt gemischt: Darunter ist etwa das „Rechtsstaa­t- & Antikorrup­tionsvolks­begehren“, bei anderen Initiative­n wird der Rücktritt der Bundesregi­erung gefordert. Auch die Abschaffun­g der Maßnahmen gegen das Coronaviru­s wird begehrt, das „Recht, nicht zu gendern“, die Beibehaltu­ng der Sommerzeit oder auch die sofortige Abschiebun­g von „Asylstraft­ätern“wird verlangt.

Für die Anmeldung eines Volksbegeh­rens braucht man nur einen Titel, einen Bevollmäch­tigten und die Einzahlung von 500 Euro an das Innenminis­terium. Im Einleitung­sverfahren müssen mindestens 8401 Unterstütz­ungserklär­ungen (ein Promille der österreich­ischen Wohnbevölk­erung) gesammelt werden. Danach kann ein Einleitung­santrag gestellt werden. Sind die Formalia erfüllt, müssen weitere 2250 Euro entrichtet werden. (red)

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