Für vier Begehren endet die Eintragungswoche
Zwei Volksbegehren zu Corona-Impfpflicht
Wien – Für vier Volksbegehren endet am heutigen Montag die Eintragungswoche. Im Laufe des Tages können noch Unterstützungserklärungen für ein Begehren zur Notstandshilfe, für die Initiative „Kauf regional“sowie für „Impfpflicht: Notfalls Ja“und „Impfpflicht: Striktes Nein“abgegeben werden.
Die zwei Begehren über die Einführung einer Corona-Impfpflicht, die beide von der „Initiative gemeinsam entscheiden“eingebracht wurden, wollen eine Art Volksentscheid über das umstrittene Thema herbeiführen – wie dies etwa in der Schweiz üblich ist. Zuletzt ließen die Initiatoren über ein Rauchverbot in der Gastronomie abstimmen – mit einem Volksbegehren für und einem gegen das Verbot. Insgesamt kamen vergangenes Jahr 173.792 Unterschriften für die beiden Begehren zusammen, jenes für das Rauchverbot erhielt am Ende mehr Unterstützungen.
Bei dem Volksbegehren zur Notstandshilfe geht es den Einbringern darum, das einst unter Türkis-Blau geplante „Arbeitslosengeld neu“zu verhindern. „Kauf regional“fordert einen Ausgleich des Wettbewerbsnachteils gegenüber dem Onlinehandel etwa durch eine Regionaltransferabgabe. Die vorläufigen Ergebnisse sollen laut Innenministerium am Montagabend vorliegen.
Damit ein Volksbegehren im Nationalrat behandelt wird, braucht es mindestens 100.000 gültige Unterstützungsbekundungen. Bisher haben 50 Begehren diese Hürde übersprungen. Relativ erfolgreich war etwa im Vorjahr das Klimavolksbegehren, das 380.590 Österreicherinnen und Österreicher mobilisierte.
Weitere 26 in Einleitung
Neben den vier Volksbegehren, die noch heute unterschrieben werden können, sind bereits 26 weitere registriert und im Einleitungsverfahren. Inhaltlich sind diese bunt gemischt: Darunter ist etwa das „Rechtsstaat- & Antikorruptionsvolksbegehren“, bei anderen Initiativen wird der Rücktritt der Bundesregierung gefordert. Auch die Abschaffung der Maßnahmen gegen das Coronavirus wird begehrt, das „Recht, nicht zu gendern“, die Beibehaltung der Sommerzeit oder auch die sofortige Abschiebung von „Asylstraftätern“wird verlangt.
Für die Anmeldung eines Volksbegehrens braucht man nur einen Titel, einen Bevollmächtigten und die Einzahlung von 500 Euro an das Innenministerium. Im Einleitungsverfahren müssen mindestens 8401 Unterstützungserklärungen (ein Promille der österreichischen Wohnbevölkerung) gesammelt werden. Danach kann ein Einleitungsantrag gestellt werden. Sind die Formalia erfüllt, müssen weitere 2250 Euro entrichtet werden. (red)