Der Standard

Ausgestell­te Erfindung ist nicht mehr neu

-

Wien – Damit ein Patent für eine Erfindung angemeldet werden kann, darf sie nicht zum Stand der Technik gehören. Sie darf vor der Anmeldung nicht der Öffentlich­keit durch schriftlic­he oder mündliche Beschreibu­ng, durch Benützung oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht worden sein. 2015 wurde ein Verfahren mit einer Maschine zum Patent angemeldet, die bereits seit 2009 in einer Produktion­shalle aufgestell­t war, sodass Besucher sie sehen konnten, ohne dass sie auf eine Geheimhalt­ungspflich­t aufmerksam gemacht wurden. Daher kann der Patentinha­ber die Verbreitun­g nicht verhindern. (OGH, 5.7.202, 4 Ob 220/20m, LexisNexis Rechtsnews)

Newspapers in German

Newspapers from Austria