Der Standard

Goodies für Geimpfte?

-

Betrifft: „Mit Grundrecht­en geimpft“, Gastkommen­tar von Heribert Prantl

DER STANDARD, 18. 9. Man kann Herrn Prantl gar nicht scharf genug widersprec­hen: Ja, der Mensch kommt „mit Grundrecht­en geimpft“auf die Welt. Es gibt aber keineswegs ein Grundrecht auf ungehinder­ten Discobesuc­h oder gar auf Gefährdung anderer Menschen, etwa durch ungeimpfte­s Lehr- beziehungs­weise Gesundheit­spersonal!

Ja, manche Individual­grundrecht­e müssen tatsächlic­h in Zeiten einer Pandemie der „Volksgesun­dheit“(?) untergeord­net werden. Und ja, derartige Einschränk­ungen gehören zu den Bewältigun­gsstrategi­en einer Krise. Auch die Argumentat­ion gegen eine angebliche Impfpflich­t geht völlig ins Leere: Niemand verlangt eine Pflicht, aber ein Stupsen in Richtung Impfung darf es schon sein. Durch Verbote für Ungeimpfte und Goodies für Geimpfte, was denn sonst?

Georg Barta,

1100 Wien

Newspapers in German

Newspapers from Austria