Goodies für Geimpfte?
Betrifft: „Mit Grundrechten geimpft“, Gastkommentar von Heribert Prantl
DER STANDARD, 18. 9. Man kann Herrn Prantl gar nicht scharf genug widersprechen: Ja, der Mensch kommt „mit Grundrechten geimpft“auf die Welt. Es gibt aber keineswegs ein Grundrecht auf ungehinderten Discobesuch oder gar auf Gefährdung anderer Menschen, etwa durch ungeimpftes Lehr- beziehungsweise Gesundheitspersonal!
Ja, manche Individualgrundrechte müssen tatsächlich in Zeiten einer Pandemie der „Volksgesundheit“(?) untergeordnet werden. Und ja, derartige Einschränkungen gehören zu den Bewältigungsstrategien einer Krise. Auch die Argumentation gegen eine angebliche Impfpflicht geht völlig ins Leere: Niemand verlangt eine Pflicht, aber ein Stupsen in Richtung Impfung darf es schon sein. Durch Verbote für Ungeimpfte und Goodies für Geimpfte, was denn sonst?
Georg Barta,
1100 Wien