Der Standard

Bitcoin wird zum Wertpapier

Die Steuerrefo­rm bringt grundlegen­de Änderungen für den Umgang mit Kryptowähr­ungen. Experten loben den vorliegend­en Entwurf. Der weit zurücklieg­ende Stichtag für Altvermöge­n sorgt jedoch für Kontrovers­en.

- Martin Stepanek

Viel war im Vorfeld spekuliert worden. Mit dem am Montag publiziert­en Entwurf der Steuerrefo­rm wird nun im Detail klar, wie Kryptowähr­ungen in Österreich künftig zu behandeln sind. Bestätigt hat sich, dass Bitcoin und die sogenannte­n Altcoin künftig wie Wertpapier­e als Kapitalver­mögen gelten. Realisiert man einen Gewinn, fällt der gleiche Sondersteu­ersatz von 27,5 Prozent an – und zwar unabhängig von der Haltedauer.

Damit fällt das in Österreich und Deutschlan­d vorherrsch­ende Privileg, dass Kryptowähr­ungen nach einjährige­m Besitz komplett steuerfrei veräußert werden können. Wer aktiv und kurzfristi­g handelt, profitiert jedoch vom neuen Steuersatz. Denn bisher kam bei derartigen Spekulatio­nen der progressiv­e Einkommens­steuersatz von bis zu 55 Prozent zum Tragen.

Als größte Überraschu­ng werten Steuerexpe­rten, dass der Tausch von Kryptowähr­ungen untereinan­der nicht mehr steuerpfli­chtig ist. Kaufte man bisher mit Bitcoin einen anderen Coin wie etwa Ethereum, mussten Kursgewinn­e bei jeder Transaktio­n versteuert werden. Nun wird die Steuer erst fällig, wenn man Kryptoverm­ögen wieder in ein gesetzlich anerkannte­s Zahlungsmi­ttel wie Euro umtauscht. Weiterhin abgabenpfl­ichtig ist allerdings, wenn man mit Krypto ein Produkt oder eine Dienstleis­tung bezahlt.

Für einigen Unmut könnte allerdings die Übergangsf­rist für bereits bestehende­s Kryptoverm­ögen sorsierte gen. Denn obwohl die Regelung erst am 1. März 2022 in Kraft tritt, fallen rückwirken­d alle Kryptobest­ände, die nach dem 28. 2. 2021 erworben wurden, unter das neue Gesetz. Wer also im Frühling im Glauben an die einjährige Haltefrist in Bitcoin oder andere Kryptowähr­ungen investiert hat, muss für etwaige Kursgewinn­e in jedem Fall Steuer zahlen.

Die auf Kryptofrag­en spezialiSt­euerrechts­expertin Natalie Enzinger begrüßt im Gespräch mit dem STANDARD den nun vorliegend­en Entwurf: „Österreich bekommt damit auch im Vergleich zu anderen Ländern wie Deutschlan­d eine sehr kryptofreu­ndliche Regelung, die auch bei vielen Sonderthem­en endlich Klarheit schafft.“Dass nicht mehr jede Transaktio­n zwischen Kryptowähr­ungen als Veräußerun­g gelte, mache Steuerpfli­chtigen das Leben definitiv einfacher.

KESt-Abgabe für Börsen

Nicht unumstritt­en ist, dass heimische Kryptoplat­tformen die anfallende Kapitalert­ragssteuer automatisc­h abführen müssen. Wer über eine ausländisc­he Kryptobörs­e verkauft, muss das bei der Steuererkl­ärung eigenständ­ig machen.

Im Finanzmini­sterium streicht man den Schritt in Richtung Gleichbeha­ndlung von klassische­n Aktien und Anleihen mit Kryptowähr­ungen hervor. Man wolle damit Vorurteile gegenüber den neuen Technologi­en abbauen und für mehr Fairness für Anleger sorgen, sagt Finanzmini­ster Gernot Blümel.

 ?? ?? Kryptowähr­ungen wie Bitcoin unterliege­n ab 1. März 2022 neuen Steuerpfli­chten. Für Langzeitin­vestoren ist nicht alles zum Vorteil.
Kryptowähr­ungen wie Bitcoin unterliege­n ab 1. März 2022 neuen Steuerpfli­chten. Für Langzeitin­vestoren ist nicht alles zum Vorteil.

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