Bitcoin wird zum Wertpapier
Die Steuerreform bringt grundlegende Änderungen für den Umgang mit Kryptowährungen. Experten loben den vorliegenden Entwurf. Der weit zurückliegende Stichtag für Altvermögen sorgt jedoch für Kontroversen.
Viel war im Vorfeld spekuliert worden. Mit dem am Montag publizierten Entwurf der Steuerreform wird nun im Detail klar, wie Kryptowährungen in Österreich künftig zu behandeln sind. Bestätigt hat sich, dass Bitcoin und die sogenannten Altcoin künftig wie Wertpapiere als Kapitalvermögen gelten. Realisiert man einen Gewinn, fällt der gleiche Sondersteuersatz von 27,5 Prozent an – und zwar unabhängig von der Haltedauer.
Damit fällt das in Österreich und Deutschland vorherrschende Privileg, dass Kryptowährungen nach einjährigem Besitz komplett steuerfrei veräußert werden können. Wer aktiv und kurzfristig handelt, profitiert jedoch vom neuen Steuersatz. Denn bisher kam bei derartigen Spekulationen der progressive Einkommenssteuersatz von bis zu 55 Prozent zum Tragen.
Als größte Überraschung werten Steuerexperten, dass der Tausch von Kryptowährungen untereinander nicht mehr steuerpflichtig ist. Kaufte man bisher mit Bitcoin einen anderen Coin wie etwa Ethereum, mussten Kursgewinne bei jeder Transaktion versteuert werden. Nun wird die Steuer erst fällig, wenn man Kryptovermögen wieder in ein gesetzlich anerkanntes Zahlungsmittel wie Euro umtauscht. Weiterhin abgabenpflichtig ist allerdings, wenn man mit Krypto ein Produkt oder eine Dienstleistung bezahlt.
Für einigen Unmut könnte allerdings die Übergangsfrist für bereits bestehendes Kryptovermögen sorsierte gen. Denn obwohl die Regelung erst am 1. März 2022 in Kraft tritt, fallen rückwirkend alle Kryptobestände, die nach dem 28. 2. 2021 erworben wurden, unter das neue Gesetz. Wer also im Frühling im Glauben an die einjährige Haltefrist in Bitcoin oder andere Kryptowährungen investiert hat, muss für etwaige Kursgewinne in jedem Fall Steuer zahlen.
Die auf Kryptofragen spezialiSteuerrechtsexpertin Natalie Enzinger begrüßt im Gespräch mit dem STANDARD den nun vorliegenden Entwurf: „Österreich bekommt damit auch im Vergleich zu anderen Ländern wie Deutschland eine sehr kryptofreundliche Regelung, die auch bei vielen Sonderthemen endlich Klarheit schafft.“Dass nicht mehr jede Transaktion zwischen Kryptowährungen als Veräußerung gelte, mache Steuerpflichtigen das Leben definitiv einfacher.
KESt-Abgabe für Börsen
Nicht unumstritten ist, dass heimische Kryptoplattformen die anfallende Kapitalertragssteuer automatisch abführen müssen. Wer über eine ausländische Kryptobörse verkauft, muss das bei der Steuererklärung eigenständig machen.
Im Finanzministerium streicht man den Schritt in Richtung Gleichbehandlung von klassischen Aktien und Anleihen mit Kryptowährungen hervor. Man wolle damit Vorurteile gegenüber den neuen Technologien abbauen und für mehr Fairness für Anleger sorgen, sagt Finanzminister Gernot Blümel.