Der Standard

Justizmini­sterin will Entpolitis­ierung der Weisungssp­itze

Zwischenbe­richt der Arbeitsgru­ppe zu Bundesstaa­tsanwalt liegt vor – Zadić gegen Kontrolle durch Parlament

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Wien – Der erste Zwischenbe­richt der im Justizmini­sterium eingericht­eten Arbeitsgru­ppe für die Einrichtun­g einer Bundesstaa­tsanwaltsc­haft ist am Mittwoch an die Klubobleut­e der Parlaments­parteien übermittel­t worden. Der geplante Bundesstaa­tsanwalt soll anstelle der Ministerin an die Weisungssp­itze für die Staatsanwa­ltschaften treten. Das 14-seitige Papier enthält keine endgültige­n Entscheidu­ngen, Ministerin Alma Zadić (Grüne) sprach von „ersten Vorschläge­n“.

„Ziel ist, einen wirklich unabhängig­en Bundesstaa­tsanwalt/-anwältin zu schaffen und damit eine echte Entpolitis­ierung der Weisungssp­itze der Staatsanwä­ltinnen. Die Staatsanwä­ltinnen müssen auch in Zukunft politisch unbeeinflu­sst ermitteln können – auch eine Anscheinsb­efangenhei­t müssen wir ausschließ­en. Hier darf es keine Hintertür für die Politik geben. Das ist mir am wichtigste­n, und ich stimme in dieser Zielsetzun­g mit den Vorschläge­n der Expertinne­n überein“, erklärt Zadić.

Die Ernennung der neuen Weisungssp­itze soll laut Arbeitsgru­ppe durch den Bundespräs­identen erfolgen. Das Ernennungs­verfahren und die fachlichen und persönlich­en Qualifikat­ionen für das Amt sind aber noch offen. Um eine Unabhängig­keit zu gewährleis­ten, ist eine längere Amtsdauer vorgesehen. Wie viele Jahre es konkret sein sollen, ist aber auch noch nicht endgültig geklärt. Klar ist, dass es weiterhin eine parlamenta­rische Kontrolle geben soll, wobei aber die konkrete Ausgestalt­ung noch offen ist. Damit werde sich die Arbeitsgru­ppe noch näher auseinande­rsetzen, kündigte Zadić an. Dabei solle die parlamenta­rische Kontrolle „gewohnt hoch bleiben. Hingegen muss jedenfalls verhindert werden, dass Politikeri­nnen in Zukunft laufende Verfahren der Justiz kontrollie­ren, etwa indem sie Ermittlung­sschritte genehmigen. Politiker sollen auch keine Informatio­nen aus laufenden Verfahren erhalten – mit Ausnahme der bereits geltenden parlamenta­rischen Kontrollin­strumente“.

„Keine Hintertür“

Einigkeit mit dem Koalitions­partner gibt es vorläufig nicht. Eine laufende Kontrolle durch einen Unteraussc­huss des Nationalra­ts, wie das die ÖVP vorgeschla­gen hat, lehnt Zadić ab: „Ein ständiger Unteraussc­huss

im Nationalra­t, dessen Mitglieder mit Mehrheitsb­eschluss jeden einzelnen Staatsanwa­lt jederzeit zu jedem beliebigen laufenden Ermittlung­sverfahren herbeiziti­eren und befragen können, wäre für mich aber in keinem Fall eine gute Lösung, denn es darf keine Hintertür für die Politik geben“, erklärte die Ministerin. Der Bundesstaa­tsanwalt soll nach dem Vorschlag der Arbeitsgru­ppe nicht zur Gänze an die Stelle der Ministerin treten.

Vielmehr soll die Weisungssp­itze innerhalb der Gerichtsba­rkeit eingericht­et werden. So soll etwa beim Budget weiterhin das Justizmini­sterium das haushaltsl­eitende Organ bleiben, wobei im Budgetvoll­zug weitgehend­e Unabhängig­keit der Bundesstaa­tsanwältin sicherzust­ellen sei. (APA)

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Foto: APA/Gruber Justizmini­sterin Alma Zadić ist mit der ÖVP noch nicht einig.

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