Justizministerin will Entpolitisierung der Weisungsspitze
Zwischenbericht der Arbeitsgruppe zu Bundesstaatsanwalt liegt vor – Zadić gegen Kontrolle durch Parlament
Wien – Der erste Zwischenbericht der im Justizministerium eingerichteten Arbeitsgruppe für die Einrichtung einer Bundesstaatsanwaltschaft ist am Mittwoch an die Klubobleute der Parlamentsparteien übermittelt worden. Der geplante Bundesstaatsanwalt soll anstelle der Ministerin an die Weisungsspitze für die Staatsanwaltschaften treten. Das 14-seitige Papier enthält keine endgültigen Entscheidungen, Ministerin Alma Zadić (Grüne) sprach von „ersten Vorschlägen“.
„Ziel ist, einen wirklich unabhängigen Bundesstaatsanwalt/-anwältin zu schaffen und damit eine echte Entpolitisierung der Weisungsspitze der Staatsanwältinnen. Die Staatsanwältinnen müssen auch in Zukunft politisch unbeeinflusst ermitteln können – auch eine Anscheinsbefangenheit müssen wir ausschließen. Hier darf es keine Hintertür für die Politik geben. Das ist mir am wichtigsten, und ich stimme in dieser Zielsetzung mit den Vorschlägen der Expertinnen überein“, erklärt Zadić.
Die Ernennung der neuen Weisungsspitze soll laut Arbeitsgruppe durch den Bundespräsidenten erfolgen. Das Ernennungsverfahren und die fachlichen und persönlichen Qualifikationen für das Amt sind aber noch offen. Um eine Unabhängigkeit zu gewährleisten, ist eine längere Amtsdauer vorgesehen. Wie viele Jahre es konkret sein sollen, ist aber auch noch nicht endgültig geklärt. Klar ist, dass es weiterhin eine parlamentarische Kontrolle geben soll, wobei aber die konkrete Ausgestaltung noch offen ist. Damit werde sich die Arbeitsgruppe noch näher auseinandersetzen, kündigte Zadić an. Dabei solle die parlamentarische Kontrolle „gewohnt hoch bleiben. Hingegen muss jedenfalls verhindert werden, dass Politikerinnen in Zukunft laufende Verfahren der Justiz kontrollieren, etwa indem sie Ermittlungsschritte genehmigen. Politiker sollen auch keine Informationen aus laufenden Verfahren erhalten – mit Ausnahme der bereits geltenden parlamentarischen Kontrollinstrumente“.
„Keine Hintertür“
Einigkeit mit dem Koalitionspartner gibt es vorläufig nicht. Eine laufende Kontrolle durch einen Unterausschuss des Nationalrats, wie das die ÖVP vorgeschlagen hat, lehnt Zadić ab: „Ein ständiger Unterausschuss
im Nationalrat, dessen Mitglieder mit Mehrheitsbeschluss jeden einzelnen Staatsanwalt jederzeit zu jedem beliebigen laufenden Ermittlungsverfahren herbeizitieren und befragen können, wäre für mich aber in keinem Fall eine gute Lösung, denn es darf keine Hintertür für die Politik geben“, erklärte die Ministerin. Der Bundesstaatsanwalt soll nach dem Vorschlag der Arbeitsgruppe nicht zur Gänze an die Stelle der Ministerin treten.
Vielmehr soll die Weisungsspitze innerhalb der Gerichtsbarkeit eingerichtet werden. So soll etwa beim Budget weiterhin das Justizministerium das haushaltsleitende Organ bleiben, wobei im Budgetvollzug weitgehende Unabhängigkeit der Bundesstaatsanwältin sicherzustellen sei. (APA)