Milliardenstrafe für Google bestätigt
Das EU-Gericht bestätigt die erste große Kartellstrafe für Google. Das ist ein symbolischer Erfolg für die Wettbewerbshüter der EU, in der Praxis wird sich vorerst aber wenig ändern. Die nächste Instanz dürfte folgen.
Die Mühlen der Justiz mahlen oft langsam – und manchmal noch langsamer: Vier Jahre nachdem die EU über Google Shopping eine Wettbewerbsstrafe in Milliardenhöhe verhängt hat, gibt es nun ein Urteil im Berufungsverfahren. Und dieses fällt eindeutig aus: Das EU-Gericht bestätigt sowohl die Substanz des ursprünglichen Erkenntnisses als auch die Strafhöhe von 2,42 Milliarden Euro.
Vorgeschichte
Die Wettbewerbshüter waren im Jahr 2017 zu dem Schluss gekommen, dass Google die eigene Marktmacht durch die prominente Platzierung von Shopping-Ergebnissen in der Google-Suche unfair ausgenutzt hat. Habe dies doch einen negativen Einfluss auf andere Preisvergleichsdienste gehabt. Google hatte damals – wie heute – damit argumentiert, dass viel Nutzer ihre Produktsuche direkt bei Händlern wie Amazon beginnen und so die Google-Suche in dieser Hinsicht keineswegs marktbeherrschend sei. Zudem sei die Verschränkung mit Ergebnissen von einzelnen Händlern für eine Suchmaschine nur logisch – und im Interesse der Konsumenten.
Google-Kritiker zeigen sich über die Bestätigung der EU-Strafe wie zu erwarten erfreut. So hatte die europäische Verbraucherschutzorganisation BEUC schon im Vorfeld von einem „Wendepunkt für die Wahlfreiheit der Verbraucher im Internet“gesprochen. Dabei scheint man allerdings vor allem auf den Symbolkungen charakter zu rekurrieren, in der Praxis dürfte sich durch das Urteil zunächst nämlich wenig ändern.
Das hat zwei Gründe: Einerseits musste Google schon durch den ursprünglichen EU-Entscheid diverse Anpassungen an Google Shopping vornehmen, den Dienst in Europa deutlicher von der eigenen Suchmaschine trennen. Damit hat das aktuelle Urteil aber auch keine Auswirmehr auf den Betrieb von Google Shopping in der EU. Andererseits ist mit dem aktuellen Urteil der Instanzenweg noch nicht ausgeschöpft. Bei einer Berufung durch Google würde das Verfahren nun zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) wandern, ein finales Urteil würde dann wohl noch einmal mehrere Jahre auf sich warten lassen. Ob Google diesen Weg tatsächlich beschreitet, ist derzeit noch unklar, das Unternehmen wollte sich in dieser Frage fürs Erste nicht festlegen.
Offene Verfahren
Das Google-Shopping-Verfahren ist nicht der einzige Rechtsstreit, den die EU derzeit mit dem IT-Riesen ausficht. So wurde Google über die Jahre auch rund um das mobile Betriebssystem Android sowie den Werbedienst Adsense zu Milliardenstrafen verurteilt. Die bisher gegen Google verhängten Bußgelder summieren sich derzeit auf 8,25 Milliarden Euro. Auch in diesen Verfahren sind derzeit noch Berufungen anhängig. Gleichzeitig laufen aber bereits mehrere neue EU-Untersuchungen gegen Google. (apo)