Der Standard

Milliarden­strafe für Google bestätigt

Das EU-Gericht bestätigt die erste große Kartellstr­afe für Google. Das ist ein symbolisch­er Erfolg für die Wettbewerb­shüter der EU, in der Praxis wird sich vorerst aber wenig ändern. Die nächste Instanz dürfte folgen.

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Die Mühlen der Justiz mahlen oft langsam – und manchmal noch langsamer: Vier Jahre nachdem die EU über Google Shopping eine Wettbewerb­sstrafe in Milliarden­höhe verhängt hat, gibt es nun ein Urteil im Berufungsv­erfahren. Und dieses fällt eindeutig aus: Das EU-Gericht bestätigt sowohl die Substanz des ursprüngli­chen Erkenntnis­ses als auch die Strafhöhe von 2,42 Milliarden Euro.

Vorgeschic­hte

Die Wettbewerb­shüter waren im Jahr 2017 zu dem Schluss gekommen, dass Google die eigene Marktmacht durch die prominente Platzierun­g von Shopping-Ergebnisse­n in der Google-Suche unfair ausgenutzt hat. Habe dies doch einen negativen Einfluss auf andere Preisvergl­eichsdiens­te gehabt. Google hatte damals – wie heute – damit argumentie­rt, dass viel Nutzer ihre Produktsuc­he direkt bei Händlern wie Amazon beginnen und so die Google-Suche in dieser Hinsicht keineswegs marktbeher­rschend sei. Zudem sei die Verschränk­ung mit Ergebnisse­n von einzelnen Händlern für eine Suchmaschi­ne nur logisch – und im Interesse der Konsumente­n.

Google-Kritiker zeigen sich über die Bestätigun­g der EU-Strafe wie zu erwarten erfreut. So hatte die europäisch­e Verbrauche­rschutzorg­anisation BEUC schon im Vorfeld von einem „Wendepunkt für die Wahlfreihe­it der Verbrauche­r im Internet“gesprochen. Dabei scheint man allerdings vor allem auf den Symbolkung­en charakter zu rekurriere­n, in der Praxis dürfte sich durch das Urteil zunächst nämlich wenig ändern.

Das hat zwei Gründe: Einerseits musste Google schon durch den ursprüngli­chen EU-Entscheid diverse Anpassunge­n an Google Shopping vornehmen, den Dienst in Europa deutlicher von der eigenen Suchmaschi­ne trennen. Damit hat das aktuelle Urteil aber auch keine Auswirmehr auf den Betrieb von Google Shopping in der EU. Anderersei­ts ist mit dem aktuellen Urteil der Instanzenw­eg noch nicht ausgeschöp­ft. Bei einer Berufung durch Google würde das Verfahren nun zum Europäisch­en Gerichtsho­f (EuGH) wandern, ein finales Urteil würde dann wohl noch einmal mehrere Jahre auf sich warten lassen. Ob Google diesen Weg tatsächlic­h beschreite­t, ist derzeit noch unklar, das Unternehme­n wollte sich in dieser Frage fürs Erste nicht festlegen.

Offene Verfahren

Das Google-Shopping-Verfahren ist nicht der einzige Rechtsstre­it, den die EU derzeit mit dem IT-Riesen ausficht. So wurde Google über die Jahre auch rund um das mobile Betriebssy­stem Android sowie den Werbediens­t Adsense zu Milliarden­strafen verurteilt. Die bisher gegen Google verhängten Bußgelder summieren sich derzeit auf 8,25 Milliarden Euro. Auch in diesen Verfahren sind derzeit noch Berufungen anhängig. Gleichzeit­ig laufen aber bereits mehrere neue EU-Untersuchu­ngen gegen Google. (apo)

 ?? ?? Margrethe Vestager hat in ihrer Rolle als EU-Wettbewerb­skommissar­in die Klagen gegen Google maßgeblich vorangetri­eben.
Margrethe Vestager hat in ihrer Rolle als EU-Wettbewerb­skommissar­in die Klagen gegen Google maßgeblich vorangetri­eben.

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