GEIMPFT & GENESEN
Ungeimpfte sind ab heute, Montag, im Lockdown. Aber was gilt für Geimpfte und Genesene?
■ 2G-Nachweis: Dort, wo früher 3G galt, haben nur noch doppelt geimpfte und genesene Personen Zutritt (siehe Text rechts). In Wien braucht man im Club zusätzlich einen negativen PCR-Test. In Salzburg und Oberösterreich darf zudem nur noch im Sitzen konsumiert werden. In Oberösterreich ist die Nachtgastronomie bis 5. Dezember zu, an Imbissständen gilt die 2G-Regel.
■ Kinder und Jugendliche unter zwölf Jahren sind vom 2G-Nachweis ausgenommen. Für schulpflichtige Kinder ist der NinjaPass dem 2G-Nachweis gleichgestellt. Die Ausgangsbeschränkungen gelten damit nicht für Kinder bis 14 oder 15, die das regelmäßige Schul-Testprogramm durchlaufen. In Wien gilt bereits für Kinder ab sechs die 3G-Regel.
■ FFP2-Masken-Pflicht: Generell muss in geschlossenen Räumen öffentlicher Orte, in Taxis und öffentlichen Verkehrsmitteln Maske getragen werden. In Wien, Salzburg und Oberösterreich herrscht die FFP2-Masken-Pflicht auch in der Gastro abseits des Tisches.
■ Am Arbeitsplatz gilt 3G-Pflicht. Mitarbeiter in der Nachtgastronomie, bei Großveranstaltungen und in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, die weder geimpft noch genesen sind, müssen einen gültigen PCR-Test vorweisen und FFP2Maske tragen. In Wien gilt generell die 2,5G-Regel am Arbeitsplatz.
■ Veranstaltungen: Bei mehr als 25 Teilnehmern braucht es einen 2G-Nachweis.