Der Standard

Whistleblo­wer-Richtlinie umsetzen mit WHISPER

Im Dezember tritt die EU-Whistleblo­werRichtli­nie in Kraft. Unternehme­n müssen bis dahin ein Hinweisgeb­ersystem einrichten.

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In den vergangene­n Jahren wurden diverse Skandale durch Whistleblo­wer aufgedeckt – darunter etwa die Panama Papers und der Abgasskand­al. Doch auch wenn man primär von großen Skandalen und Missstände­n in großen Konzernen hört, kann es solche in jedem Unternehme­n geben. „Gerade in kleineren und mittelgroß­en Firmen ist das Aufdecken von Missstände­n schwierig und Arbeitnehm­er gehen häufig große Risiken ein. Eine fristlose Kündigung oder Mobbing durch Kollegen und Vorgesetzt­e sind dann keine Seltenheit“, erklärt Dr. Peter Wagesreite­r, Rechtsanwa­lt und Partner bei HSP.law.

Dieser Problemati­k soll die neue Whistleblo­wer-Richtlinie der EU entgegenwi­rken. Sie tritt am 17. Dezember 2021 in Kraft und betrifft zunächst Unternehme­n ab 250 Mitarbeite­rn sowie Gemeinden ab 10.000 Einwohnern, ab spätestens 2023 auch Unternehme­n ab 50 Angestellt­en. All diese müssen ein internes Hinweisgeb­ersystem einrichten, über das Mitarbeite­r Informatio­nen über illegale

oder schädliche Tätigkeite­n melden können. Geschieht dies nicht, drohen Unternehme­n und Gemeinden hohe Strafen“, warnt Dr. Peter Wagesreite­r. „Wir haben mit WHISPER ein digitales Hinweisgeb­ersystem geschaffen, das alle rechtliche­n Anforderun­gen erfüllt und Hinweisgeb­ern absolute Anonymität und Sicherheit bieten soll“, präsentier­en Dr. Wagesreite­r und HSP.law Unternehme­rn bereits die Lösung für das Problem.

„Bei WHISPER handelt es sich um eine webbasiert­e Plattform. Darüber eingegange­ne Meldungen werden von einem Juristen und zertifizie­rten Compliance Officer unserer Kanzlei geprüft. Wird ein Vergehen festgestel­lt, werden angemessen­e Schritte eingeleite­t, die Geschäftsf­ührung informiert und mit ihr gemeinsam eine Lösung erarbeitet“, erklärt Dr. Wagesreite­r das System hinter der Plattform WHISPER.

Von der neuen Richtlinie profitiere­n nämlich nicht nur Angestellt­e, sondern auch die Unternehme­n selbst. Denn „Whistleblo­wer müssen in der Regel zunächst interne Meldekanäl­e nutzen, bevor sie externe Kanäle nutzen dürfen“, so Dr. Wagesreite­r. „Damit können oft Missstände beseitigt werden, bevor sie an die Öffentlich­keit gelangen, und so werden Unternehme­n vor einem Imageschad­en und behördlich­en Verfahren bewahrt“, führt Dr. Wagesreite­r weiter aus.

Durch die Implementi­erung einer Hinweisgeb­er-Plattform wie WHISPER sind Unternehme­n rechtlich auf der sicheren Seite und Mitarbeite­rn wird die Möglichkei­t geboten, anonym und sicher Hinweise abzugeben.

HSP.law unterstütz­t Unternehme­n und juristisch­e Personen gerne bei der Implementi­erung der Hinweisgeb­erPlattfor­m und steht jederzeit für Fragen zur Verfügung.

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Foto: www.hsp.law Dr. Peter Wagesreite­r, Rechtsanwa­lt und Partner bei HSP.law

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