Whistleblower-Richtlinie umsetzen mit WHISPER
Im Dezember tritt die EU-WhistleblowerRichtlinie in Kraft. Unternehmen müssen bis dahin ein Hinweisgebersystem einrichten.
In den vergangenen Jahren wurden diverse Skandale durch Whistleblower aufgedeckt – darunter etwa die Panama Papers und der Abgasskandal. Doch auch wenn man primär von großen Skandalen und Missständen in großen Konzernen hört, kann es solche in jedem Unternehmen geben. „Gerade in kleineren und mittelgroßen Firmen ist das Aufdecken von Missständen schwierig und Arbeitnehmer gehen häufig große Risiken ein. Eine fristlose Kündigung oder Mobbing durch Kollegen und Vorgesetzte sind dann keine Seltenheit“, erklärt Dr. Peter Wagesreiter, Rechtsanwalt und Partner bei HSP.law.
Dieser Problematik soll die neue Whistleblower-Richtlinie der EU entgegenwirken. Sie tritt am 17. Dezember 2021 in Kraft und betrifft zunächst Unternehmen ab 250 Mitarbeitern sowie Gemeinden ab 10.000 Einwohnern, ab spätestens 2023 auch Unternehmen ab 50 Angestellten. All diese müssen ein internes Hinweisgebersystem einrichten, über das Mitarbeiter Informationen über illegale
oder schädliche Tätigkeiten melden können. Geschieht dies nicht, drohen Unternehmen und Gemeinden hohe Strafen“, warnt Dr. Peter Wagesreiter. „Wir haben mit WHISPER ein digitales Hinweisgebersystem geschaffen, das alle rechtlichen Anforderungen erfüllt und Hinweisgebern absolute Anonymität und Sicherheit bieten soll“, präsentieren Dr. Wagesreiter und HSP.law Unternehmern bereits die Lösung für das Problem.
„Bei WHISPER handelt es sich um eine webbasierte Plattform. Darüber eingegangene Meldungen werden von einem Juristen und zertifizierten Compliance Officer unserer Kanzlei geprüft. Wird ein Vergehen festgestellt, werden angemessene Schritte eingeleitet, die Geschäftsführung informiert und mit ihr gemeinsam eine Lösung erarbeitet“, erklärt Dr. Wagesreiter das System hinter der Plattform WHISPER.
Von der neuen Richtlinie profitieren nämlich nicht nur Angestellte, sondern auch die Unternehmen selbst. Denn „Whistleblower müssen in der Regel zunächst interne Meldekanäle nutzen, bevor sie externe Kanäle nutzen dürfen“, so Dr. Wagesreiter. „Damit können oft Missstände beseitigt werden, bevor sie an die Öffentlichkeit gelangen, und so werden Unternehmen vor einem Imageschaden und behördlichen Verfahren bewahrt“, führt Dr. Wagesreiter weiter aus.
Durch die Implementierung einer Hinweisgeber-Plattform wie WHISPER sind Unternehmen rechtlich auf der sicheren Seite und Mitarbeitern wird die Möglichkeit geboten, anonym und sicher Hinweise abzugeben.
HSP.law unterstützt Unternehmen und juristische Personen gerne bei der Implementierung der HinweisgeberPlattform und steht jederzeit für Fragen zur Verfügung.