Polens Verfassungsgericht fordert Sonderstellung ein
Warschau – Polens Verfassungsgericht entschied am Mittwoch, sich an ein Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs (EGMR) nicht halten zu müssen. Es sei kein Gericht im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention, so die Begründung. (red) ➚derStandard.at/Internat▷onal