Der Standard

Polens Verfassung­sgericht fordert Sonderstel­lung ein

-

Warschau – Polens Verfassung­sgericht entschied am Mittwoch, sich an ein Urteil des Europäisch­en Menschenre­chtsgerich­tshofs (EGMR) nicht halten zu müssen. Es sei kein Gericht im Sinne der Europäisch­en Menschenre­chtskonven­tion, so die Begründung. (red) ➚derStandar­d.at/Internat▷onal

Newspapers in German

Newspapers from Austria