Der Standard

Regierung verlängert Fristen für Firmenhilf­en

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Wien – Das Finanzmini­sterium hat die Antragsfri­sten für den Fixkostenz­uschuss und den Verlusters­atz I von Jahresende auf Ende März 2022 um drei Monate verlängert. Die Hilfsinstr­umente decken Fixkosten und Verluste im Zeitraum vom 16. September 2020 bis zum 30. Juni 2021 ab. Dieser Beantragun­gszeitraum gelte nach wie vor. Bisher wurden laut Finanzmini­sterium für den Fixkostenz­uschuss knapp 75.000 Anträge gestellt und über 870 Millionen Euro ausbezahlt. (APA)

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