Regierung verlängert Fristen für Firmenhilfen
Wien – Das Finanzministerium hat die Antragsfristen für den Fixkostenzuschuss und den Verlustersatz I von Jahresende auf Ende März 2022 um drei Monate verlängert. Die Hilfsinstrumente decken Fixkosten und Verluste im Zeitraum vom 16. September 2020 bis zum 30. Juni 2021 ab. Dieser Beantragungszeitraum gelte nach wie vor. Bisher wurden laut Finanzministerium für den Fixkostenzuschuss knapp 75.000 Anträge gestellt und über 870 Millionen Euro ausbezahlt. (APA)