Der Standard

Karlsruhe bejaht Haftung von Audi im Dieselskan­dal

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Karlsruhe/Ingolstadt – Nun hat es auch Audi erwischt. Die Volkswagen-Tochter wurde am Donnerstag vom Bundesgeri­chtshof (BGH) im Dieselskan­dal erstmals zur Zahlung von Schadeners­atz verurteilt. In vier Fällen muss Audi Autokäufer dafür entschädig­en, dass in ihren Fahrzeugen manipulier­te VW-Motoren des Typs EA189 eingebaut waren.

Der BGH bestätigte damit ein Urteil des Oberlandes­gerichts (OLG) München und lehnte die von Audi beantragte Revision ab. Der vorsitzend­e Richter Rüdiger Pamp sagte in der Urteilsver­kündung: „Das Oberlandes­gericht München hat in nicht zu beanstande­nder Weise festgestel­lt, dass Audi die Motoren in Kenntnis und in Bewusstsei­n ihrer Unzulässig­keit verwendete.“

Im Verfahren ging es um vier Audi-Modelle, teils Gebrauchtw­agen um 12.000 bis 30.000 Euro. Nach Auffliegen des Dieselskan­dals 2015 wurde ein Software-Update aufgespiel­t. Das Vorliegen eines Organisati­onsverschu­ldens verneinte der BGH. (Reuters)

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