Karlsruhe bejaht Haftung von Audi im Dieselskandal
Karlsruhe/Ingolstadt – Nun hat es auch Audi erwischt. Die Volkswagen-Tochter wurde am Donnerstag vom Bundesgerichtshof (BGH) im Dieselskandal erstmals zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt. In vier Fällen muss Audi Autokäufer dafür entschädigen, dass in ihren Fahrzeugen manipulierte VW-Motoren des Typs EA189 eingebaut waren.
Der BGH bestätigte damit ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München und lehnte die von Audi beantragte Revision ab. Der vorsitzende Richter Rüdiger Pamp sagte in der Urteilsverkündung: „Das Oberlandesgericht München hat in nicht zu beanstandender Weise festgestellt, dass Audi die Motoren in Kenntnis und in Bewusstsein ihrer Unzulässigkeit verwendete.“
Im Verfahren ging es um vier Audi-Modelle, teils Gebrauchtwagen um 12.000 bis 30.000 Euro. Nach Auffliegen des Dieselskandals 2015 wurde ein Software-Update aufgespielt. Das Vorliegen eines Organisationsverschuldens verneinte der BGH. (Reuters)