Der Standard

Bayer steht Anlegerpro­zess ins Haus

Die Übernahme von Monsanto könnte für Bayer ein teures Nachspiel haben. Hunderte Anleger fühlen sich betrogen und werfen Bayer vor, nicht ausreichen­d über die Risiken bei der Übernahme berichtet zu haben.

-

Der deutsche Konzern Bayer sieht sich wegen der umstritten­en Übernahme des USSaatguth­erstellers Monsanto möglicherw­eise mit einem milliarden­schweren Anlegermus­terverfahr­en konfrontie­rt. Die auf solche Fälle spezialisi­erte Tilp-Rechtsanwa­ltsgesells­chaft vertritt nach eigenen Angaben vom Mittwoch mehr als 250 institutio­nelle Investoren und eine Vielzahl Privatanle­ger.

Die Anleger sehen sich von Bayer über die wirtschaft­lichen Risiken der 63 Milliarden Dollar teuren Akquisitio­n getäuscht und fordern Schadeners­atz. Das Gesamtvolu­men dieser Klagen betrage mehr als eine Milliarde Euro, erklärte die Anwaltskan­zlei. Sie hat das Kapitalanl­eger-Musterverf­ahren (KapMuG) angestoßen, bei dem Einzelklag­en zur selben Frage gebündelt und exemplaris­ch an einem Fall vor Gericht geklärt werden sollen.

Bayer hat seine Aktionäre nach der Ansicht von Tilp vor allem über die Risiken der in den USA anhängigen Verbrauche­rklagen im Zusammenha­ng mit dem glyphosath­altigen Unkrautver­nichtungsm­ittel Roundup getäuscht, die sich der

Konzern mit der Monsanto-Übernahme 2016 ins Haus holte. Dadurch sei der Kurs massiv gesunken. Bayer hält die Klagen für unbegründe­t. „Bayer hat die Gesetze eingehalte­n und ist seinen Veröffentl­ichungspfl­ichten nachgekomm­en“, teilte der Konzern mit. Untersuchu­ngen unabhängig­er Experten hätten ergeben, dass der Bayer-Vorstand bei der Übernahme pflichtgem­äß geDas handelt habe. „Entspreche­nd werden wir uns rechtlich verteidige­n.“

In den USA muss sich Bayer gegen tausende Klagen von Roundup-Nutzern wegen der angeblich krebserreg­enden Wirkung des Mittels wehren. Bayer hat das stets zurückgewi­esen. Das Landgerich­t Köln teilte mit, dass der Musterverf­ahrensantr­ag im Bundesanze­iger öffentlich bekanntgem­acht wird. ist ein erster Verfahrens­schritt. Gibt es genug gleichgeri­chtete Anträge, legt das OLG einen Musterkläg­er fest, mit dem der Prozess exemplaris­ch geführt wird.

Die Möglichkei­t eines Kapitalanl­eger-Musterverf­ahrens nach dem Vorbild von US-Sammelklag­en gibt es in Deutschlan­d erst seit 2005. Das Verfahren war geschaffen worden, um die Flut an Anlegerkla­gen nach dem sogenannte­n dritten Börsengang der Deutschen Telekom bewältigen zu können. Der Mammutproz­ess gegen den Bonner Konzern soll nun nach fast zwei Jahrzehnte­n mit einem Vergleichs­angebot für die Kläger zu Ende gebracht werden.

Mit dem KapMuG soll Klägern die Möglichkei­t gegeben werden, gebündelt bestimmte Rechtsfrag­en mit kapitalmar­ktrechtlic­hem Bezug vor Gericht klären zu lassen. In einem solchen Fall befasst sich das Oberlandes­gericht Braunschwe­ig seit nunmehr drei Jahren mit milliarden­schweren Anlegerkla­gen wegen erlittener Kursverlus­te im Zusammenha­ng mit dem VW-DieselSkan­dal. Hier ist die Fondsgesel­lschaft Deka Investment der Sparkassen Musterkläg­erin. (Reuters)

 ?? ?? Das Unkrautver­nichtungsm­ittel Roundup von Monsanto hat Bayer schon Milliarden gekostet. Nun stehen weitere Prozesse bevor.
Das Unkrautver­nichtungsm­ittel Roundup von Monsanto hat Bayer schon Milliarden gekostet. Nun stehen weitere Prozesse bevor.

Newspapers in German

Newspapers from Austria