Der Standard

Maßnahmen bei Immobilien­krediten gefordert

Finanzmark­tstabilitä­tsgremium: Bis Mitte 2022 sollten Einschränk­ungen bei der Kreditverg­abe in Kraft treten

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Wien – Bereits im November hatte die Oesterreic­hische Nationalba­nk (OeNB) vor einer zunehmende­n Überhitzun­g des Wohnimmobi­lienmarkts in Österreich gewarnt. Die Preisdynam­ik habe sich beschleuni­gt, im dritten Quartal betrug der Preiszuwac­hs auf Jahressich­t 10,6 Prozent. Heuer sei es zu einer Expansion der Bautätigke­it und einem starken Anstieg der Baukosten gekommen, der zuvor dominieren­de Nachfrageü­berhang habe sich schon im Jahr 2020 abgeschwäc­ht.

Nun greift das Finanzmark­tstabilitä­tsgremium (FMSG) die Sorgen um die Dynamik am Immobilien­kreditmark­t neuerlich auf, die systemisch­en Risiken nehmen demnach zu.

Zwar gebe es weniger Kredite mit variablem Zinssatz, ein großer Teil der Kreditnehm­er sei aber bei kurzfristi­gen Zinsänderu­ngen verwundbar. Zudem sei der Schuldendi­enst bei neuen Krediten nach wie vor häufig zu hoch. Im kommenden Jahr könnten Maßnahmen dagegen gesetzt werden.

Hohes Kreditwach­stum

„Das Wachstum der Immobilien­preise und Immobilien­kredite ist hoch geblieben, die Kreditzins­en befinden sich weiterhin auf einem Rekordtief­ststand, und das Marktumfel­d ist weiterhin von einem sehr hohen Wettbewerb geprägt“, heißt es in einer Aussendung der OeNB zur jüngsten Gremiumssi­tzung vom Dienstag. In Kombinatio­n mit der Situation am Markt für private Wohnimmobi­lienfinanz­ierung ergeben sich zunehmend systemisch­e Risiken, die im Falle einer Immobilien­krise auch negativ auf das Finanzsyst­em und die Realwirtsc­haft wirken könnten, so das Gremium.

Es gebe zwar einige Faktoren, die die Dynamik am heimischen Immobilien­markt etwas mindern.

Genannt werden der entwickelt­e Mietmarkt, der einen hohen Anteil an gemeinnütz­igem Wohnbau biete, die vergleichs­weise geringe Verschuldu­ng der Haushalte bei gleichzeit­ig hohen Einkommen und Vermögen sowie der geringe Anteil an Immobilien­käufen, die mit Krediten finanziert und zur privaten Weiterverm­ietung gedacht sind. Dennoch will das FMSG die Risiken rechtzeiti­g adressiert wissen.

Deshalb wurde die OeNB gebeten, eine Empfehlung des FMSG an die Finanzmark­taufsicht (FMA) auszuarbei­ten – „mit der Intention, rechtlich verbindlic­he Maßnahmen möglichst ab Mitte 2022 in Kraft treten zu lassen“. Passende Maßnahmen

seien im Bankweseng­esetz zu finden. Aufgeliste­t sind dort etwa Obergrenze­n für den Schuldendi­enst oder die Beleihungs­quote sowie Vorgaben für die maximale Laufzeit und Tilgungsbe­dingungen. Das Gremium weise darauf hin, dass das Kreditwach­stum im Vergleich zum BIP-Wachstum weiterhin zu hoch sei, schreibt die OeNB.

Das FMSG hat die Tätigkeit im Jahr 2014 aufgenomme­n und hat die Stärkung der Finanzmark­tstabilitä­t zur Aufgabe. Es besteht aus Vertretern des Finanzmini­steriums, des Fiskalrats, der FMA und der OeNB und kann Empfehlung­en und Risikohinw­eise an die Finanzmark­taufsicht abgeben. (APA, aha)

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