Maßnahmen bei Immobilienkrediten gefordert
Finanzmarktstabilitätsgremium: Bis Mitte 2022 sollten Einschränkungen bei der Kreditvergabe in Kraft treten
Wien – Bereits im November hatte die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) vor einer zunehmenden Überhitzung des Wohnimmobilienmarkts in Österreich gewarnt. Die Preisdynamik habe sich beschleunigt, im dritten Quartal betrug der Preiszuwachs auf Jahressicht 10,6 Prozent. Heuer sei es zu einer Expansion der Bautätigkeit und einem starken Anstieg der Baukosten gekommen, der zuvor dominierende Nachfrageüberhang habe sich schon im Jahr 2020 abgeschwächt.
Nun greift das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) die Sorgen um die Dynamik am Immobilienkreditmarkt neuerlich auf, die systemischen Risiken nehmen demnach zu.
Zwar gebe es weniger Kredite mit variablem Zinssatz, ein großer Teil der Kreditnehmer sei aber bei kurzfristigen Zinsänderungen verwundbar. Zudem sei der Schuldendienst bei neuen Krediten nach wie vor häufig zu hoch. Im kommenden Jahr könnten Maßnahmen dagegen gesetzt werden.
Hohes Kreditwachstum
„Das Wachstum der Immobilienpreise und Immobilienkredite ist hoch geblieben, die Kreditzinsen befinden sich weiterhin auf einem Rekordtiefststand, und das Marktumfeld ist weiterhin von einem sehr hohen Wettbewerb geprägt“, heißt es in einer Aussendung der OeNB zur jüngsten Gremiumssitzung vom Dienstag. In Kombination mit der Situation am Markt für private Wohnimmobilienfinanzierung ergeben sich zunehmend systemische Risiken, die im Falle einer Immobilienkrise auch negativ auf das Finanzsystem und die Realwirtschaft wirken könnten, so das Gremium.
Es gebe zwar einige Faktoren, die die Dynamik am heimischen Immobilienmarkt etwas mindern.
Genannt werden der entwickelte Mietmarkt, der einen hohen Anteil an gemeinnützigem Wohnbau biete, die vergleichsweise geringe Verschuldung der Haushalte bei gleichzeitig hohen Einkommen und Vermögen sowie der geringe Anteil an Immobilienkäufen, die mit Krediten finanziert und zur privaten Weitervermietung gedacht sind. Dennoch will das FMSG die Risiken rechtzeitig adressiert wissen.
Deshalb wurde die OeNB gebeten, eine Empfehlung des FMSG an die Finanzmarktaufsicht (FMA) auszuarbeiten – „mit der Intention, rechtlich verbindliche Maßnahmen möglichst ab Mitte 2022 in Kraft treten zu lassen“. Passende Maßnahmen
seien im Bankwesengesetz zu finden. Aufgelistet sind dort etwa Obergrenzen für den Schuldendienst oder die Beleihungsquote sowie Vorgaben für die maximale Laufzeit und Tilgungsbedingungen. Das Gremium weise darauf hin, dass das Kreditwachstum im Vergleich zum BIP-Wachstum weiterhin zu hoch sei, schreibt die OeNB.
Das FMSG hat die Tätigkeit im Jahr 2014 aufgenommen und hat die Stärkung der Finanzmarktstabilität zur Aufgabe. Es besteht aus Vertretern des Finanzministeriums, des Fiskalrats, der FMA und der OeNB und kann Empfehlungen und Risikohinweise an die Finanzmarktaufsicht abgeben. (APA, aha)