„Falter“gewinnt gegen ÖVP
Oberster Gerichtshof zu Wahlkampfkostenberichten
Wien – Die Wochenzeitung Falter hat im Rechtsstreit mit der ÖVP nun auch vor dem Obersten Gerichtshof recht bekommen. Damit ist der Vorwurf des Falter zulässig, dass die ÖVP bewusst geplant habe, die Kosten für den Wahlkampf 2019 zu überschreiten.
Eine außerordentliche Revision der ÖVP gegen entsprechende Urteile des Handelsgerichtes Wien und des Oberlandesgerichtes Wien hat das Höchstgericht nun zurückgewiesen.
Dem Falter waren im Wahlkampf 2019 Unterlagen sowohl über den aktuellen als auch über den Wahlkampf der ÖVP 2017 zugespielt worden. 2017 hatte die ÖVP – das war bereits bekannt – die Kostengrenze massiv überschritten. Neu war im Bericht aber, dass die ÖVP die Überschreitung schon im Budget stehen hatte, während sie öffentlich noch die Einhaltung der Wahlkampfkosten
zusagte. Außerdem schloss der Falter aus den Unterlagen, dass 2019 eine neuerliche Überschreitung beziehungsweise die Verschleierung der tatsächlichen Wahlkampfkosten geplant gewesen sei. Das wollte die ÖVP so nicht stehen lassen und klagte auf Unterlassung.
Bewusst geplant
Im April hatte das Handelsgericht Wien zwar entschieden, dass der Falter die Behauptung, dass die ÖVP die Wahlkampfkostenüberschreitung „vor dem Rechnungshof verbergen will“, unterlassen und widerrufen muss. Gleichzeitig wurde dem Wochenmagazin laut dem erstinstanzlichen Urteil aber erlaubt zu schreiben, dass „die ÖVP bewusst plane“, die gesetzliche Wahlwerbungsausgabenbeschränkung zu überschreiten, und „bewusst die Öffentlichkeit über ihre Wahlkampfausgaben täuscht“. (red)