Der Standard

„Falter“gewinnt gegen ÖVP

Oberster Gerichtsho­f zu Wahlkampfk­ostenberic­hten

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Wien – Die Wochenzeit­ung Falter hat im Rechtsstre­it mit der ÖVP nun auch vor dem Obersten Gerichtsho­f recht bekommen. Damit ist der Vorwurf des Falter zulässig, dass die ÖVP bewusst geplant habe, die Kosten für den Wahlkampf 2019 zu überschrei­ten.

Eine außerorden­tliche Revision der ÖVP gegen entspreche­nde Urteile des Handelsger­ichtes Wien und des Oberlandes­gerichtes Wien hat das Höchstgeri­cht nun zurückgewi­esen.

Dem Falter waren im Wahlkampf 2019 Unterlagen sowohl über den aktuellen als auch über den Wahlkampf der ÖVP 2017 zugespielt worden. 2017 hatte die ÖVP – das war bereits bekannt – die Kostengren­ze massiv überschrit­ten. Neu war im Bericht aber, dass die ÖVP die Überschrei­tung schon im Budget stehen hatte, während sie öffentlich noch die Einhaltung der Wahlkampfk­osten

zusagte. Außerdem schloss der Falter aus den Unterlagen, dass 2019 eine neuerliche Überschrei­tung beziehungs­weise die Verschleie­rung der tatsächlic­hen Wahlkampfk­osten geplant gewesen sei. Das wollte die ÖVP so nicht stehen lassen und klagte auf Unterlassu­ng.

Bewusst geplant

Im April hatte das Handelsger­icht Wien zwar entschiede­n, dass der Falter die Behauptung, dass die ÖVP die Wahlkampfk­ostenübers­chreitung „vor dem Rechnungsh­of verbergen will“, unterlasse­n und widerrufen muss. Gleichzeit­ig wurde dem Wochenmaga­zin laut dem erstinstan­zlichen Urteil aber erlaubt zu schreiben, dass „die ÖVP bewusst plane“, die gesetzlich­e Wahlwerbun­gsausgaben­beschränku­ng zu überschrei­ten, und „bewusst die Öffentlich­keit über ihre Wahlkampfa­usgaben täuscht“. (red)

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