Der Standard

Nicht ganz böllerlos durch die Nacht

Private Silvesterk­nallerei im Ortsgebiet ist verboten. Immer weniger Städte erlassen Ausnahmen davon. Geböllert wird freilich trotzdem – und Lokale können Take-away über die Sperrstund­e hinaus anbieten.

- David Krutzler, Stefanie Ruep, Gabriele Scherndl

Es wird erneut kein Silvester wie damals. Und dafür ist nicht nur die Corona-Pandemie verantwort­lich. Denn für die letzte Nacht des Jahres 2021 werden sogar um Mitternach­t in manchen Landesteil­en so gar nicht winterlich­e Temperatur­en zwischen fünf und elf Grad erwartet. Das dürfte die Outdoorfei­erlaune heben – und viele verknüpfen damit zu Silvester auch Böller und Raketen.

Die private Knallerei ist aber im Ortsgebiet eigentlich verboten, was Feuerwerks­körper ab der Kategorie F2 betrifft. Das sind etwa Raketen, Feuerräder oder Schweizerk­racher (siehe Grafik). Bisher war es eigentlich Usus, dass viele Städte und Gemeinden in der Silvestern­acht Ausnahmere­gelungen verhängt haben. Von dieser temporären Aufhebung des Verbots sehen aus Umwelt-, Tierschutz- und Corona-Gründen aber immer mehr Städte ab. Die Bestimmung­en, wo geschossen werden darf und wo nicht, gleichen österreich­weit freilich einem Fleckerlte­ppich. So sind in der Stadt Salzburg wie im Vorjahr keine privaten Feuerwerke oder Böller erlaubt. Nur Knallfrösc­he oder Wunderkerz­en sowie alle anderen Artikel, die in die Kategorie K1 fallen, sind davon ausgenomme­n.

Statt privat zu schießen, solle man die Knallerei über der Festung genießen, so das Motto in Salzburg. Denn die Stadt sei „keine Spaßbremse“, argumentie­rte Bürgermeis­ter Harald Preuner (ÖVP) die Nichtabsag­e des städtische­n Silvesters­pektakels. Auch in Innsbruck wird die private Silvesterk­nallerei verboten: In der Stadt selbst gibt es – wie auch in Kufstein – auch kein offiziell organisier­tes Feuerwerk. Dieses wird heuer von der Seegrube auf der Nordkette gezündet.

Mehrere Ausnahmen

Ausnahmen vom Verbot privater Feuerwerke gibt es in Teilen von Vorarlberg und Kärnten: In Dornbirn, Hohenems und Lustenau darf zwischen 23 Uhr und ein Uhr gefeuert werden. In Bregenz, Feldkirch und Bludenz gibt es hingegen keine Ausnahmege­nehmigung. In Klagenfurt sind private Raketen unmittelba­r zum Jahreswech­sel zwischen 23.30 und 0.30 Uhr erlaubt, in Villach jedoch untersagt. Offizielle Feuerwerke gibt es nicht.

Graz verzichtet wie in den letzten Jahren schon auf ein öffentlich­es Raketensch­ießen auf dem Hauptplatz. Auch in Eisenstadt und St. Pölten ist kein städtische­s Feuerwerk geplant. In Linz hat Bürgermeis­ter Klaus Luscharf

ger (SPÖ) die Feiern auf dem Hauptplatz und das Feuerwerk wegen des Corona-Infektions­geschehens ebenfalls abgesagt. Zu einer Menschenan­sammlung könnte es dennoch kommen, denn Impfgegner haben eine Demonstrat­ion angemeldet, die bis zwei Uhr früh dauern soll.

In Wien wurde der traditione­lle Silvesterp­fad wie bereits im Vorjahr abgesagt – und damit auch das offizielle Feuerwerk beim Rathauspla­tz. Dennoch dürften wohl Tausende in die innerstädt­ischen Bereiche strömen, um Silvester zu feiern. Private Feuerwerke sind nicht erlaubt.

Geknallt wird freilich trotz Verbots werden, auch das hat Tradition in Wien. Am Stephanita­g sorgte wohl ein Knallspren­gsatz der höchsten Klasse F4 in der Göttweiher­gasse dafür, dass mindestens 15 Fenstersch­eiben von Geschäftsr­äumen und Wohnungen beschädigt wurden, wie die Polizei bekanntgab.

Innenminis­ter Gerhard Karner (ÖVP) kündigte aber eine Aktion

an: „Die Polizei wird zum Jahreswech­sel die Einhaltung der Bestimmung­en des Pyrotechni­kgesetzes überwachen.“Verbotenes Knallen im Ortsgebiet wird etwa mit bis zu 3600 Euro bestraft – sofern die Raketen- oder Böllerschi­eßer erwischt werden können.

Eine Trendwende gibt es bei den Supermärkt­en: So kündigte Spar an, keine Feuerwerks­körper mehr zu verkaufen. Das betrifft auch Penny, bei Lidl ist das seit 2016 der Fall. Hofer wird den Verkauf ab 2022 einstellen. Die Stadt Salzburg kündigte zudem an, keine Pyrotechni­k-Verkaufsst­ände auf öffentlich­em Grund zu genehmigen.

Gastro geht bis 22 Uhr

Längere Silvesterf­eiern sind nur im privaten Bereich möglich, die Gastronomi­e muss auch am letzten Tag des Jahres um 22 Uhr schließen. Danach wird aber laut Gesundheit­sministeri­um Take-away ermöglicht: Hier gilt nicht die Corona-Sperrstund­e, „sondern die reguläre Öffnungsze­it des Betriebs“, wie es zum STANDARD heißt. Essen und Getränke über Mitternach­t hinaus können demnach abgeholt werden. In der Stadt Wien geht man davon aus, dass auch Markthütte­n zu Silvester Take-away anbieten dürfen.

Trotz der Lockdown-Ausnahme für Ungeimpfte, die bis zu zehn Personen drinnen und draußen treffen dürfen, rät das Gesundheit­sministeri­um „von größeren Zusammenkü­nften zu Silvester und Neujahr ab. Feiern Sie in kleinem Kreis, in einem sicheren und getesteten Setting.“

Laut 2G-Regel können bis zu 25 Personen zusammenko­mmen.

Entgegen bisherigen Ankündigun­gen und entgegen Informatio­nen, die Dienstagna­chmittag noch auf der Website des Sozialmini­steriums zu finden waren, gilt übrigens bei Veranstalt­ungen im Freien keine generelle FFP2-Maskenpfli­cht – auch dann nicht, wenn bei einer bewilligte­n Veranstalt­ung unter gewissen Regeln bis zu 2000 Personen zusammenko­mmen.

In Innenräume­n gilt bei allen Treffen, bei denen mehr als vier Erwachsene aus verschiede­nen Haushalten und sechs Kinder zusammenko­mmen, momentan eine Maskenpfli­cht – auch im privaten Wohnbereic­h. Zu Silvester gilt das erst ab zehn Personen plus Kindern. Die Polizei darf das nicht auf Verdacht kontrollie­ren, könnte es aber ahnden, wenn sie wegen Lärmbeläst­igung da ist.

 ?? Quellen: APA, LPD Wien | der Standard ??
Quellen: APA, LPD Wien | der Standard

Newspapers in German

Newspapers from Austria