Der Standard

Zinsverbot bei Covid-Stundung

Banken müssen Kreditzins­en zurückzahl­en

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Wien – Bankkunden, die wegen Corona vorübergeh­end von ihren Kreditzahl­ungen befreit wurden, können sich über eine aktuelle Entscheidu­ng des Obersten Gerichtsho­fs (OGH) freuen: Laut den Höchstrich­tern dürfen Banken für die Zeit der pandemiebe­dingten Kreditstun­dungen nämlich keine Kreditzins­en verlangen. Der OGH hat einer entspreche­nden Klage des Vereins für Konsumente­ninformati­on (VKI) gegen die Bawag stattgegeb­en (OGH 22.12.2021, 3 Ob 189/21).

Betroffen sind praktisch alle österreich­ischen Banken, deren Verbrauche­rkredite von 1. April 2020 bis 31. Jänner 2021 gestundet wurden. Anderes gilt nur, wenn Kunden mit der Bank eigene Zahlungser­leichterun­gen vereinbart haben – etwa eine geringere Rate, eine verlängert­e Laufzeit oder eine Stundung über den 31. Jänner hinaus.

Die Regierung hatte die gesetzlich­e Kreditstun­dung im April 2020 eingeführt, um Verbrauche­r zu unterstütz­en, die ihren Job verloren oder in Kurzarbeit mussten. Die Laufzeit der Kredite verlängert­e sich dadurch automatisc­h um zehn Monate. Im Gesetz war allerdings nicht klar geregelt, ob die Kreditzins­en während der Dauer der Stundung normal weiterlauf­en. Die Banken vertraten den Standpunkt, dass zwar Zinsen wegen verspätete­r Ratenzahlu­ngen wegfallen, nicht aber die normalen Vertragszi­nsen.

Klarstellu­ng des OGH

In einem Gerichtsve­rfahren, das der VKI im Auftrag des Sozialmini­steriums gegen die Bawag geführt hatte, hat der Oberste Gerichtsho­f nun den Kunden recht gegeben. Der Gesamtbetr­ag des Kredits darf sich

laut den Höchstrich­tern aufgrund der Stundungen nicht erhöhen. Die Banken müssen ihren Kunden die zu viel verrechnet­en Zinsen daher wieder gutschreib­en. Verbrauche­r, deren Kredite bereits ausgelaufe­n sind, können Geld zurückverl­angen.

Der VKI stellt dafür einen kostenlose­n Musterbrie­f zur Verfügung.

Sozialmini­ster Wolfgang Mückstein (Grüne) zeigte sich in einer Stellungna­hme über die Entscheidu­ng erfreut. Es gehe um Personen, die wegen der Pandemie ihr Arbeitsein­kommen ganz oder teilweise verloren hätten. „Letztendli­ch sollte es auch im Interesse der Banken liegen, dass betroffene Kreditnehm­er nach Ablauf der Stundung nicht in Schwierigk­eiten kommen“, erklärte das Ministeriu­m. (japf)

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Foto: APA / Roland Schlager Der VKI klagte die Bawag, betroffen sind aber alle Banken.

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