Oberlandesgerichte wollen Transparenz bei Postenbesetzung
Zadić unterstützt Forderung nach Gesetzesänderung
Wien – Die Debatte um vermeintlichen Postenschacher in der Justiz könnte zu einer Änderung des Modus bei der Bestellung von Spitzenposten führen. Justizministerin Alma Zadić (Grüne) signalisierte am Mittwoch nach dem Ministerrat Zustimmung zu dem Wunsch, bei allen Funktionen Vorschläge der Personalsenate einzuholen. Sie unterstütze diese Forderung. Zadić betonte, transparente und nachvollziehbare Postenbesetzungen seien ihr immer ein Anliegen gewesen. Die Oberlandesgerichte (OLG) machen Druck für eine entsprechende Reform.
In einem Schreiben betonen die Vorsitzenden der vier Oberlandesgerichte, sie wollten eine rasche Gesetzesänderung mit dem Ziel der Einbindung der Personalsenate zur Erstattung von Besetzungsvorschlägen auch in den Bereichen, wo dies bisher nicht der Fall sei. Das betrifft die Ämter des Präsidenten und Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs (OGH) sowie Richteramtsanwärterinnen.
Stärkung der Senate
Darüber hinaus unterstütze man Forderungen, bei sämtlichen richterlichen Planstellen eine Bindung des jeweils ernennenden Organs (Bundespräsident oder Justizministerin) an die Besetzungsvorschläge der unabhängigen richterlichen Personalsenate vorzusehen, schreiben die Leiter der OLG Wien, Innsbruck, Graz und Linz in ihrer gemeinsamen Stellungnahme. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Unparteilichkeit einer unabhängigen Rechtsprechung sei ein für das Funktionieren der Justiz in einem demokratischen Rechtsstaat unabdingbares Element.
Ins Rollen gebracht hatte die Debatte die Veröffentlichung von Chats, die nahelegen, dass sich die heutige OGH-Vizepräsidentin Eva Marek auf Wunsch des damaligen Justizministers Wolfgang Brandstetter (ÖVP) nur für das Amt der Leiterin der Wiener Oberstaatsanwaltschaft beworben hatte, um im Gegenzug später zur Chefin der Generalprokuratur zu werden. Letztlich kehrte sie aber enttäuscht an den OGH zurück, nachdem sie bei letzterer Postenbesetzung durchgefallen war. Am Obersten Gericht blieb sie auch nach den jüngsten Veröffentlichungen Vizepräsidentin, wird aber gemäß einer Entscheidung vom Dienstag ab sofort keine Leitungsaufgaben der Justizverwaltung mehr ausüben. (red)