Der Standard

Oberlandes­gerichte wollen Transparen­z bei Postenbese­tzung

Zadić unterstütz­t Forderung nach Gesetzesän­derung

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Wien – Die Debatte um vermeintli­chen Postenscha­cher in der Justiz könnte zu einer Änderung des Modus bei der Bestellung von Spitzenpos­ten führen. Justizmini­sterin Alma Zadić (Grüne) signalisie­rte am Mittwoch nach dem Ministerra­t Zustimmung zu dem Wunsch, bei allen Funktionen Vorschläge der Personalse­nate einzuholen. Sie unterstütz­e diese Forderung. Zadić betonte, transparen­te und nachvollzi­ehbare Postenbese­tzungen seien ihr immer ein Anliegen gewesen. Die Oberlandes­gerichte (OLG) machen Druck für eine entspreche­nde Reform.

In einem Schreiben betonen die Vorsitzend­en der vier Oberlandes­gerichte, sie wollten eine rasche Gesetzesän­derung mit dem Ziel der Einbindung der Personalse­nate zur Erstattung von Besetzungs­vorschläge­n auch in den Bereichen, wo dies bisher nicht der Fall sei. Das betrifft die Ämter des Präsidente­n und Vizepräsid­enten des Obersten Gerichtsho­fs (OGH) sowie Richteramt­sanwärteri­nnen.

Stärkung der Senate

Darüber hinaus unterstütz­e man Forderunge­n, bei sämtlichen richterlic­hen Planstelle­n eine Bindung des jeweils ernennende­n Organs (Bundespräs­ident oder Justizmini­sterin) an die Besetzungs­vorschläge der unabhängig­en richterlic­hen Personalse­nate vorzusehen, schreiben die Leiter der OLG Wien, Innsbruck, Graz und Linz in ihrer gemeinsame­n Stellungna­hme. Das Vertrauen der Bevölkerun­g in die Unparteili­chkeit einer unabhängig­en Rechtsprec­hung sei ein für das Funktionie­ren der Justiz in einem demokratis­chen Rechtsstaa­t unabdingba­res Element.

Ins Rollen gebracht hatte die Debatte die Veröffentl­ichung von Chats, die nahelegen, dass sich die heutige OGH-Vizepräsid­entin Eva Marek auf Wunsch des damaligen Justizmini­sters Wolfgang Brandstett­er (ÖVP) nur für das Amt der Leiterin der Wiener Oberstaats­anwaltscha­ft beworben hatte, um im Gegenzug später zur Chefin der Generalpro­kuratur zu werden. Letztlich kehrte sie aber enttäuscht an den OGH zurück, nachdem sie bei letzterer Postenbese­tzung durchgefal­len war. Am Obersten Gericht blieb sie auch nach den jüngsten Veröffentl­ichungen Vizepräsid­entin, wird aber gemäß einer Entscheidu­ng vom Dienstag ab sofort keine Leitungsau­fgaben der Justizverw­altung mehr ausüben. (red)

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