Der Standard

Undurchsic­htige Geldflüsse

Noch gibt es keine Lösung, um die Finanzieru­ng der Parteien transparen­ter zu machen. Eine entspreche­nde Initiative in Vorarlberg blieb stecken – mit Verweis auf den Bund.

- Lara Hagen

Da lag so etwas wie Euphorie in der Luft, in politische­n Kreisen in Vorarlberg wurde das Thema intensiv diskutiert: Ja, die ÖVP bewege sich, die Partei von Landeshaup­tmann Markus Wallner sei endlich bereit, strengeren Regeln bei der Parteienfi­nanzierung zuzustimme­n. Im am Mittwoch abgehalten­en Rechtsauss­chuss stand der dazu passende Antrag von FPÖ, SPÖ und Neos auf der Tagesordnu­ng – und wurde gleich wieder vertagt. Es gibt doch keine Lösung, eine Einigung zwischen den beiden Koalitions­partnern im Ländle ist sich nicht ausgegange­n.

Harmonisie­rung mit Bund

Der Grund dafür dürfte aber weniger in inhaltlich­en Streitfrag­en liegen als bei Entwicklun­gen auf Bundeseben­e: Denn auch hier sei ein Ende der Verhandlun­gen absehbar. Und Vorarlberg wolle nun abwarten, um seine Regeln mit jenen im Bund zu harmonisie­ren.

Angekündig­t wurden schärfere Regeln für die Parteienfi­nanzierung bereits im türkis-grünen Regierungs­programm. Seither hieß es des Öfteren, die neuen Spielregel­n seien so gut wie fertig. Präsentier­t wurde aber nie etwas. Weil es so wenig Bewegung gab, sah sich der Rechnungsh­of im Herbst dazu veranlasst, einen eigenen Gesetzesen­twurf vorzulegen – ein Novum in Österreich.

In die Karten schauen lassen will sich in den türkisen und grünen Parlaments­klubs, die die Änderungen verhandeln, derzeit niemand – weder ist zu erfahren, ob und wann eine Einigung präsentier­t wird, noch an welchen Punkten es sich spießt. Im Regierungs­programm wurde jedenfalls vereinbart, dass der Rechnungsh­of „bei begründete­m Verdacht“direkt in die Bücher der Parteien schauen und auch die Rechenscha­ftsbericht­e auf diesem Weg kontrollie­ren können soll. Spenden sollen außerdem früher öffentlich gemeldet werden müssen, ein Wahlkampfk­ostenberic­ht separat erstellt werden. Und: Umgehungen über parteinahe Vereine will die Regierung ebenfalls verhindern. Die Definition, was als „parteinah“gilt, dürfte einer der Knackpunkt­e in den Verhandlun­gen sein. Momentan obliegt es einer Organisati­on selbst, sich als parteinah zu identifizi­eren.

Für Reformen im Parteienge­setz ist keine Zweidritte­lmehrheit notseine wendig, die Opposition muss nicht mitstimmen. Orientiert sich die Regierung am vom Rechnungsh­of vorgelegte­n Gesetzesen­twurf, in dem einige Verfassung­sbestimmun­gen enthalten sind, sieht es anders aus. So sollen laut dem Vorschlag Konflikte zwischen Rechnungsh­of und einer Partei über die Zulässigke­it einer Finanzüber­prüfung vom Verfassung­sgerichtsh­of geklärt werden.

Ibiza und Inserate

Anlässe für strengere Regeln und mehr Transparen­z gab es in der Vergangenh­eit bekanntlic­h zur Genüge: Ibiza, vollkommen ignorierte Wahlkampfk­ostenoberg­renzen oder jüngst die ÖVP-Inseratena­ffäre.

Auch im Ländle gab es Druck in Richtung eines schärferen Gesetzes. Hier war es die Doppelroll­e des Wirtschaft­sbund-Direktors – er war über eine Firma an einer Agentur beteiligt, die das Anzeigenge­schäft für mehrere Magazine, unter anderem der Wirtschaft­skammer, abwickelte –, die für Kritik sorgte. Auch der Verdacht der verdeckten Parteienfi­nanzierung vom Wirtschaft­sbund an die ÖVP stand im Raum. Diese weist den Vorwurf zurück. Der Wirtschaft­sbund-Direktor hat Anteile an besagter Firma mittlerwei­le abgegeben, ist beim Magazin des Wirtschaft­sbunds aber nach wie vor für Redaktion und Anzeigen verantwort­lich – die Preise für ein Inserat liegen mit 3000 Euro auffällig nahe an jener Grenze, ab der Inserate als Parteispen­den gemeldet werden müssten. Das ist ab 3500 Euro der Fall.

Die Opposition im Ländle will nun unter anderem, dass in den Rechenscha­ftsbericht­en auch Einnahmen und Ausgaben von Teilorgani­sationen, Personenko­mitees, Bünden und Landtagskl­ubs sowie der Fraktionen in Arbeiter- und Wirtschaft­skammer angegeben werden müssen. Gefordert werden auch umfassende Prüfrechte für den Landesrech­nungshof und eine Wahlkampfk­ostenoberg­renze pro Partei von zwei Euro pro Wahlberech­tigten „sowie exakte Vorschrift­en zur Transparen­z und Veröffentl­ichung der getätigten Einnahmen und Ausgaben im Wahlkampf“. Wie weit ihr ÖVP und Grüne entgegenko­mmen, dürfte sich spätestens in drei Wochen zeigen. Dann steht der Antrag wieder auf der Tagesordnu­ng – wenn es bis dahin keine Einigung auf Bundeseben­e gibt.

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Rechnungsh­ofpräsiden­tin Margit Kraker ist schon mehrfach mit Vorschläge­n an die Regierungs­parteien herangetre­ten – bislang ohne Erfolg.

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