Der Standard

Ausnahme für Fußballfan­s

Salzburg will spätere Sperrstund­e für Achtelfina­le

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Salzburg – Österreich­s Fußballmei­ster Red Bull Salzburg hat Verhandlun­gen mit der Politik über eine spätere Sperrstund­e aufgenomme­n. Im Achtelfina­le der Champions League gegen Bayern München am 16. Februar ist unter den aktuellen CoronaRege­ln aufgrund der Anpfiffzei­t um 21 Uhr kein Publikum erlaubt. Für das Spiel müsse die Sperrstund­e von 22 Uhr mindestens auf 23 Uhr verlegt werden, fordern die Salzburger. Nacht- und Stehgastro­nomie sind aktuell ohnehin verboten.

Salzburgs Geschäftsf­ührer Stephan Reiter bestätigt Gespräche mit den Behörden. „In Anbetracht der Bedeutung dieses Spiels hoffen wir, dass sich die Gesamtsitu­ation entspannt und wir durch unsere gemeinsame­n Bemühungen am Ende eine Austragung vor Fans umsetzen können“, sagt Reiter.

Man habe mit der Landespoli­tik Vorschläge erarbeitet. Demnach wollen sich Landeshaup­tmann Wilfried Haslauer, Gesundheit­sreferent Christian Stöckl und Sportlande­srat Stefan Schnöll (alle ÖVP) beim Bund für eine Änderung der Regelungen einsetzen. Derzeit wären vor der Sperrstund­e 2000 Zuschauer zugelassen, diese Beschränku­ng soll ausgeweite­t werden, dafür eine Maskenpfli­cht gelten. Das Stadion in Wals-Siezenheim fasst rund 30.000 Zuschauer. Man müsse unterschei­den zwischen einer Indoor-Veranstalt­ung und einem Stadion im Freien, sagt ein Sprecher von Landeshaup­tmann Haslauer.

„Es ist wichtig, dass es Planungssi­cherheit gibt.“Die Vorbereitu­ng für das Match erfordere schließlic­h viel Aufwand. Geklärt werden müsse das jedoch auf Bundeseben­e. „Wir treten dafür ein, die Sperrstund­e nach hinten zu verschiebe­n.“

Keine Sonderrege­lung

Das Match soll keine Sonderrege­lung bekommen. Haslauer erklärte am Donnerstag, die Sperrstund­e um 22 Uhr stelle für die Gastronomi­e – nicht zuletzt auch im Wintertour­ismus – ein „Riesenprob­lem“dar. Da es sich in der Stunde bis 23.00 Uhr ja im Grunde um dieselben Gäste handeln würde, könne man die Zurückverl­egung schon jetzt verantwort­en. Der Landeshaup­tmann will auch Handel und körpernahe Dienstleis­ter wieder für Ungeimpfte zugänglich machen, wenn sie ein negatives Testergebn­is vorweisen können – also 3G. (luza, ruep)

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